Mit einem bipolaren Musiktherapeuten hat sich am Montag ein Schöffensenat am Landesgericht befasst. Der Mann war Anfang April festgenommen worden, nachdem er in einem Wohnhaus in Wien-Leopoldstadt an einigen Türen geläutet und sich unter Vorweis eines gefälschten Ausweises als Polizist ausgegeben hatte. Auf einer Polizeiinspektion bedrohte er anschließend Beamte mit einer Klobürste und einem Besen.
Zu dem Polizeieinsatz sei es gekommen, weil er zwei rumänische Escort-Damen gesucht hätte, erläuterte der Mittfünfziger eingangs der Verhandlung. Er habe die Frauen für eine ganze Woche gebucht gehabt, doch diese hätten über mehrere Tage hinweg keine Dienstleistungen erbracht. Da habe er versucht, die beiden ausfindig zu machen.
Hausbewohner, an deren Türen der Musiktherapeut läutete und klopfte, irritierte vor allem, dass sich der fremde Mann "Carlos Cerberus" nannte und einen entsprechenden, offensichtlich selbst fabrizierten Ausweis herzeigte. Sie verständigten die Polizei. Als mehrere Beamte eintrafen, drohte der Mittfünfziger sie die Treppenstufen runterzuschmeißen. Er sei "inadäquat" angesprochen, nämlich geduzt worden, "und wenn fünf Polizisten gleichzeitig auf Sie zukommen, fühlen Sie sich auch bedroht", meinte er zu Richterin Sonja Weis zu seinen Beweggründen.
Man habe darauf die Festnahme ausgesprochen, ihn auf eine Polizeiinspektion gebracht und stundenlang in eine Zelle gesperrt, ohne ihn mit Essen, Trinken und Zigaretten zu versorgen, berichtete der Mann. Dabei rauche er 120 Zigaretten täglich. Also habe er verlangt, man möge ihm "eine Tschick vorbereiten", als er auf die Toilette musste. Die Polizisten hätten das nicht goutiert, daher habe er sich am WC mit einer Klobürste bewaffnet, weil er Angst vor der polizeilichen Übermacht bekommen hätte.
"Wenn's näher kommt's, stich i eich die Augen aus", soll der Mann gerufen haben, wobei er nach Angaben der Polizisten die - im übrigen schmutzige - Klobürste gegen sie richtete und Kampfstellung einnahm. Zusätzlich soll der Mittfünfziger einen Holzbesen ergriffen und damit um sich geschlagen haben. Er wurde schließlich überwältigt.
Dass Drohungen mit dem Augenaus- oder Abstechen jemanden ernsthaft erschrecken können, war für den Mann nicht nachvollziehbar: "Ich bin im Gemeindebau aufgewachsen. Für mich ist das ein normaler Jargon. Wenn ich so etwas in Atzgersdorf oder Alterlaa sage, fürchtet sich kein Mensch." Bei ihm komme halt "der Gemeindebau zum Durchbruch", wenn man ihm "ungut" begegne. Er sei "am Atzgersdorfer Rummelplatz aufgewachsen", gab der Mann zu bedenken.
Der Gerichtspsychiater Siegfried Schranz stufte den Mittfünfziger aufgrund einer schweren bipolaren Störung, die 2005 diagnostiziert wurde, als zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig ein. Die Staatsanwaltschaft beantragte auf Basis dieser Einschätzung die Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann derzeit eine Gefahr für seine Umwelt darstellt, zumal er nur wenige Wochen vor dem Vorfall mit der Polizei auf der Kärntner Straße drei Jugendliche mit dem Abstechen bedroht haben soll.
Der Musiktherapeut wurde nach einem umfangreichen Beweisverfahren in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Maßnahme wurde allerdings bedingt nachgesehen, wobei der Schöffensenat die - bereits rechtskräftige - Entscheidung mit mehreren Weisungen verknüpfte.
So muss der Mittfünfziger seine medikamentöse Therapie fortsetzen, die mit seiner Festnahme eingeleitet worden ist. Infolge dessen hat sich der Zustand des psychisch Kranken in den vergangenen Wochen nachhaltig gebessert. Er wird auch in eine betreute Wohngemeinschaft ziehen, wo auf die Einhaltung einer strikten Tagesstruktur geachtet wird