Die gesundheitsbehördlichen Einreisekontrollen sind demnach "im Rahmen der Schengener Ausgleichsmaßnahmen in Grenznähe bzw. - wo dies aufgrund bestehender stationärer Grenzkontrollen möglich ist - direkt an der Grenze [...] umgehend bis auf Weiteres massiv zu verstärken", heißt es in dem Erlass.

Bei Reiseheimkehrern aus Gebieten, die von einer Reisewarnung des Außenministeriums umfasst sind, die keinen aktuellen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorlegen können, ist "im Hinblick auf die aus der Einreiseverordnung resultierenden Quarantäneverpflichtungen darauf zu achten, dass die entsprechenden Formulare korrekt und leserlich ausgefüllt und der für den jeweiligen Quarantäneort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden".

Zudem hält es das Gesundheitsministerium für "erforderlich, dass das Assistenzpersonal entsprechend geschult und angewiesen wird, darauf zu achten, dass die Formulare nachweislich korrekt und leserlich ausgefüllt werden". Der Erlass wurde den einzelnen Bundesländern übermittelt, die in den in Ihrem Wirkungsbereich zuständigen Gesundheitsbehörden zur Kenntnis zu bringen und die Einhaltung zu überwachen haben.

Neues zusätzliches Testangebot

„Für alle, die zwischen Freitag, 7. August, und Montag, 17. August, 0.00 Uhr, aus Kroatien zurückgekehrt sind bzw. zurückkehren werden – also noch vor Gültigkeit der neuen Einreisebestimmungen –, wird ab Montag ein neues zusätzliches Testangebot gestartet. Wir wollen mit diesem freiwilligen Screening-Programm detailliert kontrollieren, wie hoch die Infektionsrate bei Reiserückkehrern aus Kroatien in den vergangenen Tagen vor den neuen verschärften Einreisebestimmungen tatsächlich war und ist und zusätzlich zu den bereits positiv getesteten Reiserückkehrenden aus Kroatien auch möglichst viele Rückkehrern ohne Symptome testen. Damit möchten wir die Dunkelziffer möglichst klein halten und genaue Informationen über das tatsächliche Infektionsgeschehen erhalten. Und die Ausbreitung eingrenzen“, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober.