Ein 38-jähriger Mann aus dem Lungau ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg mit dem Vorwurf seiner Ex-Freundin konfrontiert worden, er hätte sie unter der Drohung sie umzubringen zur Abtreibung genötigt. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, doch der Richter glaubte den Angaben der Frau. Der Beschuldigte wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe von 17 Monaten und einer Woche verurteilt.
Der Angeklagte hatte nicht nur einen Schuldspruch wegen Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren und schwerer Nötigung erhalten, sondern auch wegen Betruges in Zusammenhang mit dem Kauf eines Motorrades. Die Strafe wurde als Zusatzstrafe zu einer früheren Verurteilung ausgesprochen. Fünf Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen.
Laut Anklage soll der Lungauer im Jahr 2017 seiner damaligen Freundin gedroht haben, wenn sie nicht abtreibe, werde er sie "irgendwo hinunterstoßen" oder auch dem Kind etwas antun. Der Beschuldigte bestritt den Vorwurf. Die Anzeige sei wegen der neuen Freundin des Mannes aus Eifersucht und Rache erstattet worden, erklärte Verteidiger Franz Essl. Der Mann habe damals zwar seinen Unmut über die Schwangerschaft geäußert, die Frau aber nicht zum Schwangerschaftsabbruch bestimmt. Der Rechtsanwalt plädierte auf Freispruch.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger verzichtete auf Rechtsmittel. Der bedingte Strafanteil von zwölf Monaten und einer Woche wurde unter einer Bestimmung einer dreijährigen Probezeit ausgesprochen. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall bis zu fünf Jahren Haft.
Der Angeklagte ist bereits mehrmals wegen Betrugsdelikten vor Gericht gestanden.