Zwei Wiener sind am Mittwoch vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden, weil ihre DNA-Spuren an der Leiche und in der Wohnung auch von einem anderen Zeitpunkt stammen hätten können. Der eine Beschuldigte etwa litt unter Ekzemen und die Schuppen am toten Körper des Mordopfers könnten bei der Identifizierung im Beisein der Polizei übertragen worden sein.
Ein weiterer Mann, der laut Staatsanwaltschaft der Komplize bei dem Tötungsdelikt gewesen sein und die Messerstiche geführt haben soll, wurde von den Geschworenen (Vorsitzende Richterin: Eva Brandstetter) ebenfalls einstimmig freigesprochen. Sein Blut wurde unter Ausatmungsspuren des Sterbenden an einer Zimmertüre entdeckt. Allerdings sagte eine DNA-Gutachterin, dass das Blut auch bei einem früheren Besuch an die Tür gelangt sein kann. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Freigesprochenen wurden sofort nach dem Urteil enthaftet.
Mit Opfer befreundet
Die beiden Männer waren seit Jahren mit dem Mordopfer befreundet. Der 45-Jährige war regelmäßiger Suchtgiftkonsument und als seine Eltern starben, erbte er eine Eigentumswohnung in der Wiener City. Diese verkaufte er lukrativ und lebte seither von dem Geld. In der Suchtgiftszene war bekannt, dass er ungewöhnlich viel Geld besaß, er lud seine Freunde immer wieder ein und lieh ihnen Beträge.
Laut Staatsanwaltschaft besuchten die beiden nun im Prozess Beschuldigten am 27. September 2019 den 45-Jährigen. Die Anklagebehörde nahm an, dass es da zu einem Streit gekommen sein dürfte. Laut Spurenauswertung soll der Mann am Boden fixiert und einer der beiden Angeklagten ihm zehn Mal mit einem Messer in den Gesichts- und Halsbereich eingestochen haben. Durch die Stiche wurden zwar keine größeren Blutgefäße verletzt, doch es gelangte Blut in die Luftröhre und der Mann erstickte.
Freunde machten sich Sorgen, weil sie den 45-Jährigen seit Tagen nicht erreichen konnten. Weil sie einen Schlüssel zur Wohnung hatten, sahen sie nach und entdeckten die bereits stark verweste Leiche. Zunächst ging man von einem Drogentod aus. Im Zuge dessen wurde der 50-Jährige von der Polizei gebeten, den Toten zu identifizieren. Dabei musste er aufgrund der Enge der vollgemüllten Wohnung über das Opfer drübersteigen.
DNA-Spuren sichergestellt
Später stellte die DNA-Gutachterin Christina Nussbaumer an zwei Stellen der Hose des 45-Jährigen, an der Unterhose sowie an einem Schuh DNA des 50-jährigen Beschuldigten fest. Da auch Blut des Komplizen an der Tür entdeckt wurde, wurden beide Männer festgenommen.
Der 50-Jährige gab beim Haftrichter an, dass er unter starker Schuppenflechte an den Beinen leiden würde und so seine DNA auf die Leiche gelangt wäre. Und als er sich im Auftrag der Polizei mehrfach über die Leiche gebeugt hab, sei es zur Übertragung gekommen. Zudem habe er die Wäsche des 45-Jährigen regelmäßig gewaschen und in den Kasten geräumt, weil der Mann aufgrund seiner Drogensucht bereits in einem schlechten gesundheitlichen Zustand war, betonte auch sein Anwalt Philipp Wolm. Gutachterin Nussbaumer stellte fest, dass es sich dabei nicht um eine Schuppenflechte, sondern um Ekzeme an beiden Unterschenkeln handelt. Nussbaumer glaubt zwar, dass eine solche Übertragung beim Übersteigen einer Leiche eher unwahrscheinlich sei, jedoch nicht ausgeschlossen werden könne.
Der Zweitangeklagte gab zu, dass er am Tattag den 45-Jährigen besucht hätte und um Geld gebeten hätte. Es sei zum Streit gekommen und im Zuge der Auseinandersetzung versetzte er dem Mann einen Faustschlag. So soll die Blutspur von ihm an der Tür entstanden sein. Der medizinische Gutachter Christian Reiter betonte beim Prozessauftakt vor zwei Wochen, dass die Kleidung des Täters mit Blut getränkt gewesen sein müsste. Eine blutiges Gewand wurde bei dem Verdächtigen allerdings nie gefunden. "Ein Tatzusammenhang kann nicht hergestellt werden", meinte seine Verteidigerin Nadine Illetschko. Zudem seien in der vollgemüllten Wohnung zahlreiche weitere DNA-Spuren von unbekannten Personen sichergestellt worden