Fünf Wochen nach ihrer Abschaffung gilt sie nun wieder, die Maskenpflicht. Ab heute muss in Supermarkt, Bank und Co. ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Regierung, die die Wiedereinführung am Dienstag verkündet hatte, begründet ihren Schritt mit einer Erhöhung bei den Infektionszahlen. Allein von Mittwoch auf Donnerstag wurden innerhalb von 24 Stunden 170 Neuinfektionen verzeichnet. Zuletzt lag der Wert bei 100 täglichen Neuinfektionen. Was sich nun ändert? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
1. An welchen Orten muss ich nun wieder eine Maske tragen?
Wieder eingeführt wird die Maskenpflicht beim Einkaufen, allerdings nur im Lebensmittelhandel. Neben Supermärkten sind davon etwa auch Tankstellenshops, Greißlereien oder Bäckereien betroffen. Neu ist die Tragepflicht auch bei Besuchen von Bank- oder Postfilialen (gilt auch bei Postpartnern). Betroffen sind auch Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheime. Zwar war das in den meisten Einrichtungen schon bisher gelebte Praxis, verpflichtend verordnet war diese Regelung aber nicht. Die Maskenpflicht gilt auch in Arztpraxen. Unverändert bleibt die Vorschrift bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen der (nach wie vor geltende) 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel beim Friseurbesuch. Die Regelung gilt auch weiterhin für Demonstrationen. Aufrecht bleibt auch die bis zuletzt geltende Verpflichtung, die Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis zu tragen sowie in Apotheken und bei Veranstaltungen im geschlossenen Raum (abgesehen vom Sitzplatz). Auch Kirchen und Religionsgesellschaften haben die Prävention verschärft: Die Maskenpflicht gilt auch im Gottesdienst.
2. Warum hat die Politik die Pflicht nun doch wieder eingeführt?
Nachdem in den letzten Tagen die Zahl der Neuinfektionen angestiegen war, sprach die Regierung von einem immer lauter werdenden „virologischen Grundgeräusch“. Auf dieses müsse man hören, um eine zweite Welle inklusive Lockdown „um jeden Preis zu verhindern“. Zudem solle die Maske auch eine Art Erinnerung sein, dass die Gefahr noch nicht gebannt ist, erklärte Kanzler Sebastian Kurz. Die Rücknahme der Pflicht vor fünf Wochen sei dennoch kein Fehler gewesen. Die Opposition sieht das anders und kritisiert ein unübersichtliches Regel-Hickhack.
3. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Maskenpflicht halte?
Wer Mund und Nase nicht mit Maske bedeckt, dem droht laut einer Auskunft des Gesundheitsministeriums von April eine Strafe von 25 Euro. Die ÖBB strafen zudem Verstöße gegen die Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln mit 40 Euro. „Maskensünder“ in den Öffis können in Kärnten mit bis zu 50 Euro zur Kasse gebeten werden. Auch die Holding-Graz-Linien strafen mit 50 Euro.
4. Sind mit der neuen Regelung regionale
Verschärfungen außer Kraft?
Nein, die zuvor in bestimmten Regionen beschlossenen Ausweitungen der Maskenpflicht gelten auch weiterhin. Damit muss in Kärnten an ausgewählten Touristen-Hotspots wie Velden und Pörtschach abends weiterhin Maske getragen werden, ebenso wie auf Klagenfurter Märkten und abends in bestimmten Bereichen in Wolfsberg. In Oberösterreich gilt die Maskenpflicht auch weiterhin in Geschäften und Lokalen, in Innsbruck, Salzburg und Wiener Neustadt muss in bestimmten Amtsgebäuden ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
5. Mit welchen neuen Maßnahmen müssen wir noch rechnen?
Einen Aktionsplan mit 17 konkreten Maßnahmen gegen eine zweite Welle hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober unlängst angekündigt. Eckpfeiler sind das Ampelsystem und eine Corona-Kommission aus Fachexperten. Mehr Personal und schnellere Testungen sind die weiteren Schritte. Zudem wird weiter an der „Stopp Corona“-App gearbeitet. Diese bekommt Unterstützung durch eine gleichnamige Plattform, zu der sich Vertreter aus dem Gesundheitsbereich und der Politik, Sozialpartner sowie Datenschützer und weitere zivilgesellschaftliche Initiativen zusammengefunden haben. Diese wollen die Zukunft der App mitgestalten.