Reichlich Aufklärungsbedarf sehen die Staatsanwaltschaft Wien und die Wiener Landespolizeidirektion nach einer Amtshandlung von Beamten in Favoriten im Jänner 2019. Die Anklagebehörde hat Ermittlungen gegen beteiligte Beamte aufgenommen. Wie Behördensprecherin Nina Bussek am Freitag mitteilte, läuft ein Verfahren wegen Körperverletzung, allenfalls zusätzlich wegen Amtsmissbrauchs.
Wie am Donnerstagabend bekannt wurde, sind acht Polizisten vorläufig vom Dienst suspendiert worden, nachdem ein Video aufgetaucht war, das zeigt, wie Beamte einen Mann in einem Lokal offensichtlich misshandeln. Das Verfahren gegen die Polizisten wäre ohne dieses Video nicht in Rollen gekommen. Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen Tschetschenen. Er leistete gegen die Amtshandlung keinen Widerstand und lieferte offensichtlich keinen Grund, der polizeiliche Gewaltausübung legitimieren würde. Das Video sei der Anklagebehörde "erst seit wenigen Tagen" bekannt, bemerkte Bussek.
Videoaufzeichnung
Das nunmehr vorgelegte Beweismittel hatte eine diametrale Änderung der staatsanwaltschaftlichen Einschätzung in dieser Sache zur Folge. Der Tschetschene hatte nach dem Vorfall angegeben, er sei von der Polizei geschlagen worden, doch wurde ihm zunächst nicht geglaubt. Es stand Aussage gegen Aussage, seinen Angaben, die von keinem Zeugen gestützt wurden, standen die Beteuerungen zahlreicher Polizisten gegenüber, es hätte keinen polizeilichen Übergriff gegeben. Gegen den 28-Jährigen wurde darauf ein Strafverfahren wegen Verleumdung in die Wege geleitet. Weil der Tschetschene offenbar weitere Schwierigkeiten befürchtete, tauchte er daraufhin sogar unter. Er konnte zu dem Vorwurf, er habe Polizeibeamte fälschlicherweise eines strafbaren Verhaltens bezichtigt, nicht vernommen werden.
Dagegen hatte das Verhalten der Polizisten für diese zunächst keine Konsequenzen. "Es gab keinen begründeten Anfangsverdacht, um gegen sie vorzugehen", meinte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der APA. Auf das Auftauchen des Videos reagierte die Anklagebehörde dann sehr rasch. In Richtung der Polizei "wurden unverzüglich Ermittlungen aufgenommen", betonte Bussek.
Formal laufen diese derzeit gegen unbekannte Täter. Es muss jetzt abgeklärt werden, wie viele der am Tatort befindlichen Beamten als unmittelbare Täter infrage kommen, wie viele die Gewalttätigkeit toleriert und nichts dagegen unternommen haben und ob Beamte anwesend waren, die nichts mitbekommen haben. Der 28-jährige Tschetschene wird von der Staatsanwaltschaft dagegen nicht mehr verfolgt. Das gegen ihn gerichtete Verleumdungsverfahren wird eingestellt. "Aufgrund des Videos ist nicht mehr davon auszugehen, dass er wissentlich falsch gegen die Polizisten ausgesagt hat", stellte Bussek fest.
Auch für die Polizei selbst stellen sich im Zuge dieser Amtshandlung einige Fragen, wie der Wiener Vizepolizeipräsident Franz Eigner sagte. Die Polizei habe das Video seit Donnerstag. Die Beamten hätten die Amtshandlung im Jänner 2019 nicht dokumentiert, sagte Eigner: "Das wirft Fragen auf." Schon damals gab es eine Anzeige durch ein Spital, die Polizisten wurden aber erst fast ein Jahr später befragt. Dabei gaben sie an, sich an keine Details erinnern zu können. Warum der Weg der Anzeige so lang war, sei zu recherchieren, meinte Eigner.
Der Tschetschene sei nach dem Vorfall für längere Zeit nach Dubai geflogen, erst vor einem Monat zurückgekommen und habe sich nun mit dem Video an einen Polizisten gewandt, sagte Eigner vor Journalisten. Passiert sind die Gewalttätigkeiten demnach im Zuge einer Schwerpunktkontrolle im Bereich des illegalen Glücksspiels. Zwei Personen hätten in dem Spiellokal in einem abgesonderten Raum gespielt, einer davon war der Tschetschene. Bei der Ausweiskontrolle sei es offenbar zu einer Auseinandersetzung gekommen, schließlich sei ein Streit entbrannt, weil die Beamten das Handy des Mannes nicht entsperren konnten, woraufhin es zu den Gewalthandlungen kam. Ein Verhalten, "das von uns in keiner Weise toleriert wird", betonte Eigner.
Der Betroffene begab sich laut Eigner nach dem Vorfall ins Krankenhaus, das auch Anzeige erstattete. Der Tschetschene habe ein Hämatom und Hautabschürfungen erlitten und klage außerdem bis heute über Schmerzen im Bauchbereich und beim Kiefer.
Das Video, das die polizeiliche Gewalt dokumentiert, stammt aus Überwachungskameras aus dem Lokal. Es wurde nicht amtlich sichergestellt, sondern vom Tschetschenen beigebracht, wie der Vizepolizeipräsident einräumte. Da der Mann überzeugt gewesen sei, dass es aus dem Lokal ein Video geben müsse, habe der Tschetschene die Tage und Wochen nach der erlittenen Gewalt versucht, an das Material zu kommen und es schließlich per Whatsapp bekommen, erklärte Eigner. Nun, wieder in Österreich, habe er es der Polizei übergeben.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) nannte das Verhalten der Polizisten "absolut inakzeptabel". Die Dienstbehörde habe rasch reagiert und die Beamten suspendiert. Er appelliere nur, dass sich das "Fehlverhalten einiger weniger" nicht negativ auf alle Polizisten auswirken dürfe. Der Innenmister sicherte denn auch jenen Polizisten, die sich an das Gesetz halten und für Sicherheit sorgen, "vollen Rückhalt" zu.
Aufgrund von Misshandlungsvorwürfen sind in Österreich derzeit neun Polizisten vorläufig außer Dienst gestellt. Acht Suspendierungen betreffen den nun bekannt gewordenen Fall. Ein Beamter wurde Anfang Juni suspendiert, nachdem er einem Obdachlosen ein mit Pfefferspray versetztes Tuch ins Gesicht gerieben hatte.
Susanne Reindl-Krauskopf, Leiterin des "Austrian Center for Law Enforcement Sciences" (ALES), sprach sich am Freitag für eine bessere Dokumentation polizeilicher Amtshandlungen aus. Das würde es erleichtern, Vorwürfen in Richtung Polizeigewalt nachzugehen, meinte Reindl-Krauskopf gegenüber der APA. Eine ordentliche Dokumentation könne nicht nur zur Be-, sondern auch zur Entlastung von Beschuldigten dienen.
ALES hatte 2018 in einer Studie aufgezeigt, dass kaum ein bei den Staatsanwaltschaften angezeigter Misshandlungsvorwurf in Richtung Polizei vor Gericht landet. Untersucht wurden für die Studie 1.518 Fälle im Zeitraum Jahre 2012 bis 2015. Davon wurden nur sieben gerichtsanhängig.