Im Untreue-Prozess um den Wiener Stadterweiterungsfonds sind die vier Angeklagten - der ehemalige Geschäftsführer und drei Sektionschefs des Innenministeriums, die gemeinsam das Kuratorium gebildet hatten - am Donnerstag vom Wiener Landesgericht im Zweifel von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab.
Der inkriminierte wissentliche Befugnismissbrauch und ein konkreter Schädigungsvorsatz sei den Angeklagten nicht nachzuweisen, stellte Claudia Moravec-Loidolt, die Vorsitzende des Schöffensenats, fest. Am Ende des Beweisverfahrens habe sich vieles "anders ergeben, als es sich ursprünglich in der Anklage abgezeichnet hat". Der Senat sei zur Ansicht gekommen, dass die Verantwortung der Angeklagten, die Ende 2006 verstorbene Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) habe auf Auflösung des 1857 von Kaiser Franz Joseph geschaffenen Fonds und Verwendung der Mittel für karitative und soziale Zwecke gedrängt, "keine Schutzbehauptung war. Den Wunsch hat es tatsächlich gegeben", sagte Moravec-Loidolt, wobei sie auf entsprechende Zeugenaussagen verwies. Unter Prokops Nachfolgern sei dieser Wunsch "weitergetragen" worden. Die Darstellung der Angeklagten erscheine auf den ersten Blick "nicht besonders nachvollziehbar", aber wenn man davon ausgehe, dass sie Prokops Wunsch umsetzen wollten, mache ihr Agieren Sinn.
Signal für alle öffentlich Bedienstete
Das Innenministerium zeigte sich erleichtert über den Verfahrensausgang. "Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für alle öffentlich Bediensteten. Ich hatte großes Vertrauen in die unabhängige Justiz, dass die Vorwürfe umfassend aufgeklärt werden können", meinte Generalsekretär Helmut Tomac in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Man habe auch einige Lehren aus den Ereignissen gezogen: "Die Ereignisse haben vor allem auch gezeigt, dass Beamtinnen und Beamte eine verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen. Dokumentation und Transparenz sind wichtige Parameter für die tagtägliche Arbeit."
Das Kuratorium hatte mit dem Fonds gemeinnützige und karitative Organisationen, aber auch die Erzdiözese Wien oder die Israelitische Kultusgemeinde unterstützt und sich dabei auf Prokop berufen, die ihren Aussagen nach mit dem Fondsvermögen "breit Gutes tun wollte". Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legte den Spitzenbeamten des Innenressorts zur Last - zwei davon sind noch aktiv im Dienst, einer befindet sich mittlerweile im Ruhestand - 1,1 Mio. Euro zweckwidrig verwendet zu haben, indem etwa der Bau einer Kirche in Aspern unterstützt oder der Ankauf einer Liegenschaft für ein Erstaufnahmezentrum für Asylwerber im burgenländischen Eberau finanziert wurde. Allerdings war die Satzung des Fonds zuvor geändert worden. Für das Erstgericht waren die einzelnen Projekte "abgedeckt", befand die Vorsitzende. Das Innenministerium sei über die einzelnen Ausgaben entgegen der Annahme der Anklage auch nicht irre führend bzw. gar nicht informiert worden: "Informationen ans Kabinett hat es gegeben."
Der Wiener Stadterweiterungsfonds war 1857 von Kaiser Franz Joseph zur Errichtung der Wiener Ringstraße ins Leben gerufen worden. Nach Abschluss der Bautätigkeiten wurde er zur Sanierung von Gebäuden - etwa der Fassade der Hofburg - herangezogen. Für die Verteidigerriege um Peter Lewisch hatte sich der Fondszweck mit 1921 erledigt. "Die Ringstraße war gebaut, der Fonds war obsolet", hatte Lewisch eingangs der Verhandlung betont. Man habe ihn aber nicht aufgelöst, sondern "dahindümpeln lassen". Er sei "als unselbstständiges Verwaltungsvermögen" bzw. "ungeliebtes Stiefkind" im Schoß des Innenministeriums verblieben. Die Angeklagten hätten ihre Tätigkeit für den Stadterweiterungsfonds als "ehrenamtliches Nebeng'schafterl" betrieben.
Die Beschuldigten hatten betont, in Einklang mit der jeweils gültigen Satzung und mit Billigung des jeweiligen Ressortchefs gehandelt zu haben. Endgültig aufgelöst wurde der Fonds erst 2017. Der Wiener Rechtsanwalt Karl Schön, der dabei zum Kurator bestellt wurde, bemerkte kurz vor Ende des Untreue-Prozesses: "Ich habe den Fonds nie als geschädigt angesehen. Ich sehe ihn auch jetzt nicht als geschädigt an."