Nach und nach fällt die Maskenpflicht – wo und für wen gilt sie aber weiterhin?
Antwort: Ab dem heutigen 1. Juli muss der Mund-Nasen-Schutz nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Gesundheitsbereich (also in Apotheken, bei Ärzten und in Spitälern) getragen werden. Zudem gilt die Verordnung weiterhin bei all jenen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter nicht garantiert und somit nicht eingehalten werden kann. Betroffen davon sind etwa Friseurbetriebe. Auch bei Demonstrationen müssen die Teilnehmer laut Verordnung nach wie vor Mund und Nase mit einer Schutzmaske überdecken.
Wird eigentlich noch kontrolliert?
Ja. Vor allem das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Schutz, dort, wo es noch verordnet ist, und das Einhalten der Abstandsregeln würde nach wie vor von der Polizei überwacht und auch geahndet werden, erklärt Robert Pontesegger von der Landespolizeidirektion Steiermark. Selbiges gelte natürlich auch für Kärnten, so seine Kollegin Waltraud Dullnigg.
Mit welchen Strafen muss ich rechnen?
Hier ändert sich nichts: Vergehen im Zusammenhang mit den Covid-19-Verordnungen werden entweder zur Anzeige gebracht oder per Organmandat geregelt. Die Strafen reichen bei Organmandaten von 25 Euro, die etwa fürs Missachten der Maskenpflicht in Öffis verhängt werden, bis hin zu 50 Euro bei Nicht-Einhalten des Mindestabstands. In der Steiermark gab es seit den Anfängen der Corona-Maßnahmen insgesamt 4484 damit im Zusammenhang stehende Anzeigen, in Kärnten waren es bis Mitte Juni 1936.
Welche Lockerungen treten heute für die Gastronomie in Kraft?
Für alle Kellner fällt mit heutigem Julibeginn die Maskenpflicht. Außerdem dürfen Lokale jetzt laut Verordnung schon um 5 Uhr früh statt wie bisher um 6 Uhr aufsperren und auch Buffets, die zur Selbstbedienung ausgeschrieben sind, können ab sofort wieder öffnen. Eine Regelung für den Thekenausschank in kleinen Bars ist in Planung. Die Sperrstunde für geschlossene Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen – also beispielsweise für Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten – fällt ebenso. Wieder erlaubt ist ab heute auch die Prostitution.
Auch im Sport ändert sich einiges. Was ist nun erlaubt?
Sportbegeisterte dürfen ab heute wieder ihrem Hobby nachgehen, und zwar auch, wenn es sich um Kontakt- bzw. Mannschaftssport handelt. Die Mindestabstandsregeln gelten bei der Sportausübung sowohl drinnen als auch draußen nicht mehr. Voraussetzung ist aber, dass Hygieneregeln beachtet werden, außerdem müssen Anwesenheitslisten geführt werden.
Welche neuen Regeln gelten für Zuseher von Sport- und Kulturveranstaltungen?
Lockerungen gibt es ebenfalls für Zuschauer von Sport- und Kulturveranstaltungen. Bei Events mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen und im Freiluftbereich bis zu 500 Personen erlaubt.
Auch die Sektsteuer fällt mit heutigem Tag. Was bedeutet das?
Im Rahmen des Gastropakets beschloss die Regierung auch die Abschaffung der Sektsteuer mit 1. Juli. Die Entlastung durch diese Maßnahme wird mit 25 Millionen Euro beziffert. Hersteller müssen nun keine Schaumweinsteuer mehr entrichten. Das könnte sich auch auf die Konsumenten auswirken. Wurden Sekt und Co. nach der Einführung der Steuer doch um etwa 90 Cent teurer.
Wo gibt es noch keine Lockerungen?
Weiter gedulden muss sich die Nachtgastronomie. Laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober soll aber bis zum Ende der Woche ein Paket mit Lösungsvorschlägen erarbeitet werden.
Die Zahlen in Österreich steigen wieder. Gehen wir zu locker
mit der Pandemie um?
Ob es wieder strengere Maßnahmen braucht, komme darauf an, wie sich die Situation in der nächsten Woche entwickelt, sagt Virologin Monika Redlberger-Fritz (Med Uni Wien). Wird die Abstandsregel ignoriert, „gibt man dem Virus die Chance, sich weiter rasch auszubreiten“, plädierte die Virologin für mehr Vorsicht.