Wie der Verteidiger des Mannes, der Salzburger Rechtsanwalt Franz Essl, der APA mitteilte, sei laut einer fachärztlichen Stellungnahme mittlerweile ein signifikanter Behandlungserfolg eingetreten. Eine Entlassung gegen gelindere Mittel werde befürwortet, auch eine Fremd- oder Selbstgefährdung sei nicht mehr naheliegend. Zudem zeige sich sein Mandant krankheitseinsichtig und habe sich in der Klinik allen Behandlungen unterworfen, insbesondere jener mit antipsychotischen Medikamenten mit Langzeitwirkung.
Auch das ergänzende Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen, die den Mann schon einmal untersucht hat und ihm zum Zeitpunkt des Vorfalls eine manische Episode und Zurechnungsunfähigkeit attestierte, kam nun zu diesem Schluss. Die Behandlung habe zu einem anhaltenden und stabilen Erfolg geführt, eine Entlassung könne unter Auflagen aus ärztlicher Sicht empfohlen werden. Der 47-Jährige muss allerdings regelmäßig zur Kontrolle in die Christian-Doppler-Klinik kommen und nachweisen, dass er die verschriebenen Psychopharmaka auch eingenommen hat. Zudem muss er eine Psychotherapie absolvieren.
Ermittlungen wegen versuchten Mordes
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den bisher unbescholtenen Familienvater wegen versuchten Mordes. Zu dem Vorfall war es am 28. März auf einer Gemeindestraße im Flachgau unweit der Firma des Verdächtigen gekommen. Der Unternehmer soll mit der Schaufel des Radladers einen Kleinbus gerammt und noch rund 50 Meter über eine Wiese geschoben haben. Den beiden Insassen – ein 38-jähriger Mann und sein neunjähriger Sohn - gelang es, aus dem Wagen zu springen. Sie rannten Richtung Firmengelände, der 47-Jährige fuhr ihnen auch noch nach, konnte sie aber nicht erwischen. Die beiden versteckten sich hinter einem Stapel aus Paletten und alarmierten die Polizei. Verletzt wurden sie nicht.
Essl meinte am Montag erneut, dass gegen den Mann zu Unrecht wegen versuchten Mordes ermittelt werde. Vielmehr liege der Verdacht einer schweren Nötigung vor. Zur Tat sei es aufgrund des psychotischen Leidens gekommen. Von einem Tötungsvorsatz könne keine Rede sein. Sein Mandat habe im Zustand einer manischen Psychose nur verhindern wollen, dass Fahrzeuge oder Personen auf das Firmengelände kommen. Der Unternehmer sei damals davon ausgegangen, dass er und seine Familie dann mit dem Coronavirus infiziert und sterben würden.
Enormer psychischer Druck aufgrund der Corona-Krise
Sein Mandant habe der Psychiaterin geschildert, dass er vor der Tat aufgrund der Corona-Krise zehn Nächte nicht mehr geschlafen habe, weil er tagelang darüber nachdachte, wie es nach der behördlich verordneten Schließung mit seinem Betrieb und seinen Mitarbeitern weitergehen solle.
Der Mann selbst sagte aus, er könne sich sein Tatverhalten nur wegen seines damaligen Zustands erklären. Er bereue seine Tat sehr. Er betonte im Gespräch mit der Gutachterin auch, dass er den neunjährigen Buben nicht sah. Er könne sich vorstellen, dass der Bub Todesangst gehabt hätte. Er wollte das Auto des Vaters einfach vom Gelände weg haben, seine Reaktion und sein Verhalten sei aber für ihn heute nicht mehr nachvollziehbar.
Die Staatsanwaltschaft hat in dem Fall auch ein verkehrstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem der Radlader des 47-Jährigen überprüft werden soll. Laut Essl soll die Expertise bald fertig sein.