Der gebürtige Afghane war am Neujahrsmorgen einer 17-Jährigen gefolgt, als diese gegen 3.00 Uhr den Heimweg von einer Silvesterfeier antrat. Erst in ihrem Wohnhaus in der Nähe der U-Bahn-Station Gumpendorfer Straße fiel ihr der Mann auf, als dieser gemeinsam mit ihr in den Aufzug stieg. Als sie den Lift verließ und ihre Wohnung aufsperrte, stand er plötzlich hinter ihr und drängte sich in die Wohnung.
Dort versuchte er dem Mädchen die Kleider vom Leib zu reißen. Die 17-Jährige leistete Gegenwehr und begann zu schreien, worauf er ihr den Mund zuhielt. Darauf biss sie dem Eindringling zwei Mal kräftig in die Hand. In weiterer Folge entwickelte sich "ein Gefecht", wie die Staatsanwältin ausführte. Der 20-Jährige stieß die junge Frau mit Wucht gegen einen Schuhkasten, der zu Bruch ging, und zog sie zu sich. In dieser Situation gelang es der 17-Jährigen, nach einer Vase zu greifen, die sie am Kopf des Mannes zertrümmerte. Darauf hin lief dieser davon.
Auf Scherben konnten jedoch die DNA-Spuren des Verdächtigen sichergestellt werden, und wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, stimmten diese mit dem Profil eines 20 Jahre alten Afghanen überein. Seine biologischen Merkmale waren aufgrund einer gerichtlichen Vorstrafe wegen eines Suchtmitteldelikts in die DNA-Datenbank eingespeist worden. Der junge Mann wurde an seinem Arbeitsplatz - einem Supermarkt - festgenommen. "Ich habe versucht, sie zu vergewaltigen", gestand der Angeklagte einem Schöffensenat (Vorsitz: Katharina Lewy-Adegbite). Er sei aufgrund des Konsums von fast eineinhalb Liter Wodka nicht bei Sinnen gewesen: "Ich stand neben mir. Es ist mir nicht gut gegangen. Ich wusste nicht, was passiert ist". Er sei der Frau eigentlich nachgegangen, um sie um Hilfe zu bitten, da er Alkohol nicht gewohnt sei, behauptete er.
Die Staatsanwältin warf ihm ein zweites Faktum vor, das sich zwei Wochen zuvor unweit von der U-Bahn-Station Gumpendorfer Straße zugetragen hatte. Am frühen Morgen des 15. Dezember 2019 war eine junge Frau nach einer Weihnachtsfeier von einem Täter im Stiegenhaus ihres Wohnhauses in Missbrauchsabsicht bedrängt worden. Sie verpasste ihm zunächst einen Fußtritt, lief in die oberen Stockwerke, wurde eingeholt, aber als sie zu ihrem Mobiltelefon griff, um den Polizeinotruf zu wählen, ließ der Mann von ihr ab. Nach der Festnahme des 20-Jährigen erkannte diese Frau bei einer Gegenüberstellung den Angeklagten mit einer Wahrscheinlichkeit von 70 bis 80 Prozent wieder. An ihrer Kleidung wurde eine DNA-Mischspur mit zwei äußerst seltenen DNA-Merkmalen entdeckt, die nur 0,003 Prozent der Bevölkerung aufweisen, wie die Sachverständige Christina Stein darlegte. Diese besitzt auch der Angeklagte.
Zu diesem Faktum bestritt der Angeklagte die Täterschaft: "Ich war es nicht." Er habe eine Frau "für diese Bedürfnisse", meinte er mit Blick auf seine Verlobte, die sich als Zuhörerin im Verhandlungssaal befand. Dem Gericht reichte jedoch die Beweislage aus, um den 20-Jährigen auch in diesem Faktum schuldig zu sprechen.