Wegen schweren Raubes sind ein 29-jähriger Mann und seine um drei Jahre jüngere Ehefrau am Donnerstag am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu jeweils elf Jahren Haft verurteilt worden
Die beiden waren übereingekommen, ein Mutter-Kind-Heim der Caritas in Wien zu überfallen, in dem sie untergekommen waren. Dabei erbeuteten sie rund 10.000 Euro. Eine Mitarbeiterin wurde schwer verletzt.
Die 26-jährige Frau hatte mit ihrem Baby Aufnahme in dem Heim gefunden. Mit Wissen und Billigung der Heimleitung durfte ihr Ehemann in ihrem Zimmer übernachten. Nachdem der 29-Jährige beobachtet hatte, dass im Büro der Einrichtung größere Geldbeträge in einem Safe aufbewahrt wurden, kam er auf die Idee, sich den Inhalt zuzueignen.
Wie der bereits wegen Raubes vorbestrafte Mann nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Elisabeth Reich) erklärte, ließ sich seine Frau in der Einrichtung einen offiziellen Termin geben. Zur festgelegten Zeit tauchte am 16. November 2019 dann jedoch der 29-Jährige auf, wobei er sich zuvor im Keller des Gebäudes umgezogen und vermummt hatte, um nicht erkannt zu werden. Er hatte auch ein Küchenmesser eingesteckt. Während er damit in den Büroräumlichkeiten eine Mitarbeiterin bedrohte und Geld forderte, stand seine Frau laut Anklage draußen Schmiere, um sicherzugehen, dass ihr Partner nicht gestört wurde.
Die bedrohte Mitarbeiterin legte dem bewaffneten Mann ein Banknotenbündel auf den Tisch und griff dann - offenbar in Panik - zum Handy. Darauf stach der 29-Jährige drei Mal mit dem Messer zu und traktierte sein Opfer auch mit Faustschlägen, ehe er mit der Beute flüchtete.
Das Geld verbrauchte das Paar, indem sie sich in den folgenden Nächten in einem teuren Hotel einmieteten. Der 29-Jährige platzierte außerdem Sportwetten. Ausgeforscht wurden die beiden über DNA-Spuren, die der Mann an der Bekleidung des Opfers hinterlassen hatte. Aufgrund seiner Vorstrafen fand sich ein passender Treffer in der DNA-Datenbank.
Die Angeklagten bekannten sich schuldig. "Ich hatte sehr viele Schulden bei ein paar Leuten. Ich wusste nicht, woher ich das Geld nehmen soll", gab der 29-Jährige zu Protokoll.
Bei einer Strafdrohung von fünf bis 15 Jahren erschienen dem Senat jeweils elf Jahre Haft schuld- und tatangemessen. "Sie haben das ausgenutzt, dass man ihnen dort helfen wollte und sie aufgenommen hat. Das ist unglaublich unwertig", hielt die Vorsitzende in der Urteilsbegründung fest. Obwohl das Ehepaar von der Strafhöhe geschockt wirkte, nahmen sie nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger von Rechtsmitteln Abstand.