Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall einer tödlichen Kuhattacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 die Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin bestätigt. Damit bleibt es bei der Entscheidung, die im Vorjahr das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) getroffen hatte, hieß es in einem Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (Dienstags-Ausgabe).
Laut der Entscheidung des Gerichts hätte der Landwirt um die Gefährlichkeit seiner Mutterkühe wissen müssen. "Zu dieser relativen Gefährlichkeit kam die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Schädigung im Bereich um Almgebäude und das Gasthaus", so die Begründung. Der Bauer hätte als Tierhalter darauf reagieren müssen - eine Abzäunung sei eine "zumutbare und nicht gravierende Interessen beeinträchtigende Maßnahme", hieß es seitens des Höchstgerichts.
Das Todesopfer habe wiederum Warnschilder und Abstandsregeln ignoriert. Als Hundehalterin hätte sie aber "über damit verbundene Gefahren Bescheid wissen und sich dementsprechend verhalten" müssen. Dem Witwer stehen nun rund 54.000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zu. Der Sohn bekommt rund 24.000 Euro sowie eine monatliche Rente in der Höhe von 180 Euro.
Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging im Februar 2019 das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess. Demnach musste der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt. Im August vergangenen Jahres hatten sowohl Bauer als auch Witwer, nach einer teilweisen Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das OLG, beim OGH Revision eingebracht.