Ein Oberarzt soll im Linzer Kepler Uniklinikum (KUK) während einer heiklen Operation das Spital verlassen und die OP an einen Assistenzarzt übergeben haben - offenbar um zu einem Termin in seiner privaten Ordination zu gehen. Der Patient starb. Dem Oberarzt drohen nun dienst-, straf- und standesrechtliche Konsequenzen.
Am Dienstag war der 77-jährige Patient wegen eines Aortarisses mit dem Rettungshubschrauber ins KUK eingeliefert und operiert worden. Der Oberarzt, der den Eingriff leitete, soll während einer noch kritischen Phase der Operation an einen Assistenzarzt übergeben und das Spital verlassen haben. Nach Schwierigkeiten bei der Operation starb der Patient. Das berichteten die "Oö. Nachrichten" am Wochenende online. Der ärztliche Leiter des KUK, Ferdinand Waldenberger, bestätigte die Vorgänge.
Der Oberarzt sei nach einer dreiviertel Stunde aber wieder zurückgekommen und habe erkannt, dass der Patient nicht mehr zu retten sei, sagte Waldenberger. Laut einer Obduktion starb der Mann an einem Hinterwandinfarkt, den er während der Operation erlitten hatte. Damit dürfte kein direkter Zusammenhang zwischen dem Ableben des 77-Jährigen und dem Verhalten des Arztes bestehen, aber es wurden eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet.
Maßnahmen bereits eingeleitet
Zum einen wurde der Oberarzt freigestellt. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, dürfte er entlassen werden. Zudem hat das Spital eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Dort ist diese zwar am Sonntag noch nicht eingegangen, man erwarte sie aber, hieß es. Im Raum stehen der Verdacht der fahrlässigen Tötung mit einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft oder gar der grob fahrlässigen Tötung (bis zu drei Jahre). Auch Konsequenzen durch die Ärztekammer - Stichwort Berufsverbot - könnte es geben, so Waldenberger.
Er hat zudem ein Gutachten bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen in Auftrag gegeben, das vermutlich Ende Mai vorliegen werde. Der Experte solle klären, "ob es verantwortbar ist, dass der Oberarzt das Haus verlässt, ob es Usus ist" und, ob ein Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Arztes und dem Tod des Patienten besteht. "Ich möchte sachlich richtig entscheiden und nicht emotional", betonte Waldenberger im Gespräch mit der APA.
Für Waldenberger ist es zwar schon zulässig, dass ein Oberarzt während einer Operation den OP-Saal verlässt und an einen anderen Kollegen übergibt, er müsse aber greifbar bleiben und es müsse sichergestellt sein, dass der Kollege die Operation weiterführen könne. Ein Assistenzarzt sei kein Facharzt, deshalb hätte der Oberarzt aus seiner Sicht nicht das Haus verlassen dürfen.
Auch die oberösterreichische Gesundheitsreferentin LHStv. Christine Haberlander (ÖVP) kündigte eine genaue Prüfung des Vorfalls an. "Sollte sich der Verdacht auf ein Fehlverhalten bestätigen, so ist dies absolut nicht zu tolerieren und dienstrechtliche Konsequenzen werden selbstverständlich folgen", betonte sie via Aussendung. Sie forderte zudem die Stadt Linz auf, die sanitäre Aufsicht einzuschalten.