Ein "Witwentröster", der sich gezielt Wiener Pensionistinnen für seine Avancen ausgesucht und zwei Opfern über 230.000 Euro abgenommen haben soll, hat sich am Freitag wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs am Landesgericht verantworten müssen. Der 55-Jährige bekannte sich teilweise schuldig.
Er gab zu, einer über 80 Jahre alten Frau zwischen Sommer 2016 und Anfang 2020 ihre gesamten Ersparnisse und ihre monatlichen Pensionszahlungen in Höhe von jeweils 3.000 Euro herausgelockt zu haben. Er habe ihr "immer Geschichten erzählt. Es tut mir leid", räumte der Schwindler vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Beatrix Hornich) ein. Am Ende hatte er der Pensionistin über 180.000 Euro abgeluchst - die Frau wurde aufgrund von Mietrückständen aus ihrer Seniorenresidenz delogiert.
Sie hatte den Angeklagten in ihrem Heim kennengelernt, wo dieser wöchentlich eine - mittlerweile verstorbene - 92-Jährige besuchte. Er brachte dieser frisches Obst vorbei, im Gegenzug gewährte ihm die schwerhörige, sehbeeinträchtigte 92-Jährige ein Darlehen in Höhe von 2.000 Euro. Am Gang kam er eines Tages mit ihrer Nachbarin, der 80-Jährigen ins Gespräch, überließ ihr Melonen und lud sie auf den Kahlenberg ein, wo man sich näher kam.
Ihr Vermögen habe er "fürs Spielen, Drogen, Scheißdreck" verbraucht, gestand der Angeklagte. Er sei seit Jahren spielsüchtig: "Ich hab' immer verloren, immer verloren." Er habe gehofft, der 80-Jährigen das Geld, das er sich "ausgeborgt" habe, eines Tages zurückgeben zu können: "Ich hatte, das Gefühl, dass ich einmal groß gewinne und es ihr zurückbezahlen kann."
Der Betrüger dürfte darauf spezialisiert sein, sich an ältere Damen heranzumachen, um auf deren Kosten seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Für diese Masche war er zuletzt zwei Mal zu fünf bzw. dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Vor seiner Entlassung im September 2015 hatte er während eines Freigangs in einem Tanzlokal eine Witwe kennengelernt, der er über den Verlust ihres verstorbenen Mannes hinweghalf. Die beiden kamen sich beim Boogie-Woogie-Tanzen näher, im Anschluss verführte er laut Staatsanwaltschaft die Frau, zog bei ihr ein und täuschte dieser vor, er benötige für nicht näher definierte Geschäfte, Anwälte und zur Schuldentilgung Bares. Die Witwe soll ihm Darlehen von insgesamt 50.000 Euro überlassen und zusätzlich ihren Schmuck verloren haben.
In diesem Punkt war der Angeklagte nicht geständig. Mit dieser Frau sei er "ehrlich" gewesen: "Ich war ihr Lebensgefährte. Wir haben es ernst genommen." Sie habe seine Vergangenheit gekannt und gewusst, dass er im Gefängnis gesessen war. "Ich hab' sie nicht ausgesucht. Sie hat mich ausgesucht", versicherte der 55-jährige. Er habe der Frau nichts vorgeschwindelt und sie nicht betrogen.
Verteidiger Leonhard Kregcjk betonte, sein Mandant sei zwar immer wieder verurteilt, aber nie gegen seine Spielsucht behandelt worden: "Aus einarmigen Banditen werden zweiarmige Banditen. Da gehört der Angeklagte leider dazu." Zur Einvernahme etlicher Zeuginnen wurde die Verhandlung auf den 5. Juni vertagt.