Eine 49-Jährige ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen zweier Mordversuche bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Sie versuchte nach Ansicht der Geschworenen zweimal, einen 80-Jährigen zu töten, der sie als Kind vier Jahre schwer missbraucht haben soll. Bei den Taten war sie nicht zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Frau war im Juli 2019 mit zwei Messern bewaffnet zum Haus des heute 81-Jährigen gefahren, nachdem sie dessen Stimme jeden Morgen in ihrem Kopf gehört habe. Als auf ihr Klingeln niemand öffnete, ging sie wieder weg. Das selbe Szenario wiederholte sich am nächsten Tag. Einige Tage später erzählte die Frau ihrem Psychiater von den zwei Besuchen und räumte ein, dass sie den Mann habe töten wollen. Daraufhin wurde die Untersuchungshaft verhängt.
Jahre des Missbrauchs
Der 81-jährige Mann war früher ein Arbeitskollege des Vaters der Frau und soll sie, als sie zwischen sieben und elf Jahre alt war, sexuell schwer missbraucht und wiederholt brutal vergewaltigt haben. Das Mädchen vertraute sich damals niemandem an. Erst 1996 begab sie sich in Therapie, wo ihre Borderline-Störung behandelt wurde. Als sie im Jahr 2000 ihre Medikamente absetzte und die Therapie abbrach, lauerte sie dem heute 81-Jährigen bereits einmal auf. Sie wurde damals jedoch von der Polizei festgenommen, ein Angriff wurde verhindert.
Zur Frage, ob die Angeklagte freiwillig von den zwei Mordversuchen absah, stimmten die Laienrichter im Schwurgerichtsprozess mit zweimal Ja und sechsmal Nein. Die Laien waren sich einig, dass die Patientin bei der Tat, so wie das auch Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestierte, nicht zurechnungsfähig war. Somit wurde sie zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt, allerdings bedingt. Die Einweisung erfolgt demnach nur, wenn die Patientin die gerichtlichen Auflagen wie regelmäßige Kontrollen und Medikamente nicht einhält. Werden die Auflagen befolgt, kann die 49-Jährige in Freiheit ambulant betreut werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.