Weil er eine Kontrolle vermeiden wollte, hat sich ein 33-jähriger Autofahrer am Dienstagnachmittag mit der Polizei eine Verfolgungsjagd durch die Wiener Bezirke Rudolfsheim-Fünfhaus und Ottakring geliefert. Dabei war er auf Gehsteigen unterwegs, ignorierte rote Ampeln und war zu schnell. Warum er das tat, wusste er selbst nicht zu erklären. Alko- und Drogentests verweigerte er.
Laut Polizeisprecher Paul Eidenberger startete die Jagd um 14.45 Uhr, als Polizisten den Mann wegen einer kleinen Verwaltungsübertretung kontrollieren wollten. Doch der 33-jährige österreichische Staatsbürger brauste davon. Die Jagd führte über die Gablenzgasse, Wattgasse, erneut die Gablenzgasse, die Montleartstraße vorbei am Wilhelminenspital bis in die Haymerlegasse.
Dabei ignorierte er rote Ampeln, war zu schnell und teilweise auch auf Gehsteigen unterwegs. Außerdem verursachte er mehrere Unfälle mit Fahrerflucht. Fußgänger mussten sich durch Sprünge zur Seite retten, der 33-Jährige versuchte auch einen Polizeiwagen zu rammen.
In der Haymerlegasse parkte er seinen Wagen ein, zog sich um und wollte zu Fuß weiter flüchten. Dabei stellte sich heraus, dass er ein Bein eingegipst hatte und überdies mit Krücken unterwegs war. Das Kennzeichen seines Wagens hatte er zuvor noch heruntergerissen und unter das Auto geworfen.
Weit kam er nicht mehr. Die Polizisten nahmen ihn fest. Dabei war der 33-Jährige weiter aggressiv und leistete Widerstand. Er verweigerte eine Untersuchung auf Alkohol- und Suchtgiftbeeinträchtigung, bei ihm fanden die Beamten aber ein bisschen Cannabis. Das Fehlverhalten gestand er ein, bestritt aber, andere gefährdet zu haben, weil: "Ich bin so ein guter Lenker", wie er den Polizisten beschied. Er musste auf der Stelle seinen Führerschein, die Zulassungspapiere und die Kennzeichen abgeben.
Der 33-Jährige sieht sich nun mit 47 teils schweren Verwaltungsübertretungen - unter anderem war er wegen des Gipsbeines gar nicht fahrtauglich - sowie Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch konfrontiert. Dabei geht es um mehrfachen Widerstand gegen die Staatsgewalt, mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, vorsätzliche Gemeingefährdung, die Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie Suchtmitteldelikt.