Zur Ermittlung des jährlichen Verbrauch über Heizkostenverteiler müssen nach wie vor Wohnungen betreten werden. Die neue Regelung soll bis Jahresende gelten. Damit die Ablesung von Heizkostenverteilern ("Verdunstern") statt durch Ablesefirmen auch im Wege einer Selbstablesung durch den Wärmeabnehmer erfolgen kann, soll das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert werden. Das von den Regierungsparteien vorgeschlagene 15. COVID-19-Gesetz (438/A) ist laut Parlamentskorrespondenz dementsprechend der Verbrauchserfassung von Heizkosten gewidmet. Sofern die Erfassung der Verbrauchsanteile nicht möglich ist, soll befristet auch ein höherer Anteil als 25 Prozent an der beheizbaren Nutzfläche hochgerechnet werden können.
Die Selbstablesung durch die Wohnungsbenutzer kann beispielsweise mittels Foto oder Übermittelung der Daten an das Ableseunternehmen durchgeführt werden, wie es aus dem Wirtschaftsministerium zur APA heißt. Sollten in Ausnahmefällen Nutzer die Selbstablesung nicht durchführen oder nicht durchführen können, sei eine Hochrechnung möglich. In Wien seien rund 200.000 Wohnungen von solchen Verbrauchsermittlungen via "Verdunstern" betroffen, die an den Heizkörpern angebracht sind. Die Gesetzesnovelle wurde gestern eingebracht, soll kommende Woche beschlossen werden und müsse dann noch in den Bundesrat.