Ab Karsamstag darf die Polizei bei Verstößen gegen gewisse Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie auch Organmandate ausstellen. Die dazugehörige Verordnung wurde am Freitag erlassen.
Wer etwa Mund und Nase nicht mit Maske oder Schal bedeckt, wenn er z. B. Lebensmittel kaufen geht, dem droht in Zukunft eine Strafe von 25 Euro.
In den öffentlichen Verkehrsmittel und in dann wieder geöffneten Geschäften gilt die Regelung erst ab kommenden Dienstag. Bei allen anderen Verstößen sind übrigens 50 Euro fällig. Das betrifft das Nichteinhalten der Ausgangsbeschränkungen, wie das Betreten von Gebieten, die unter Quarantäne gestellt worden sind oder von eigentlich geschlossenen Läden. "Bis jetzt wurden Übertretungen nach dem Epidemiegesetz und dem COVID-19-Maßnahmengesetz mit Anzeigen geahndet, nun kommt eine neue Möglichkeit hinzu", sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Die Verordnung erlaubt es der Exekutive, Kontrollen bei den Öffis und in den Geschäften vorzunehmen und mit Organstrafverfügung Geldstrafen einheben. Bisher war unklar, wer etwa in Zügen oder U-Bahnen sicherstellt, dass die Schutzmasken tatsächlich getragen werden.