Nach der Nichtigkeitsbeschwerde Peter Seisenbachers gegen sein Urteil hat die Generalprokuratur dem Oberste Gerichtshof (OGH) empfohlen, diese zurückzuweisen. Der Judo-Doppel-Olympiasieger hatte gegen das Urteil des Wiener Landesgerichts, das Anfang Dezember wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen fünf Jahre Haft über ihn verhängt hat, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Wie es Montag im Ö1-Abendjournal des ORF-Radios hieß, erging die Stellungnahme der Generalprokuratur an den OGH und Seisenbachers Anwälte. Sollte der OGH der Empfehlung folgen, muss als nächstes das Wiener Oberlandesgericht über das Strafmaß entscheiden. Ein Termin, wann sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Causa auseinandersetzen wird, steht noch nicht fest.
Ein Schöffensenat war im Dezember vergangenen Jahres nach zweitägiger Verhandlung zum Schluss gekommen, dass Seisenbacher - nach seiner aktiven Karriere - als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hat. In einem Fall handelte es sich um eine 13-Jährige, der sich Seisenbacher übergriffig genähert haben soll, der zweite Missbrauch erstreckte sich dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge über mehrere Jahre.
Als Seisenbacher die sexuelle Integrität der Betroffenen verletzte, war diese neun Jahre alt. Verurteilt wurde der Ex-Judoka auch, weil er während eines Judo-Sommerlagers eine 16-Jährige bedrängt haben soll. Diese wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge ab. Dieser Vorgang wurde vom Erstgericht als Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.