Seit Freitag ist das Abholen vorbestellter Speisen in Gasthäusern wieder erlaubt. Ein sinnvoller Schritt der Bundesregierung, der auch in anderen Bereichen dringend notwendig ist, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in Grenzen zu halten, erklärt der Handelsverband in einer Aussendung. Jetzt gehe es darum, einen konkreten Fahrplan für das strukturierte Hochfahren der vom Shutdown besonders betroffenen Branchen auszuarbeiten – selbstverständlich unter Beachtung der gesundheitlichen Behördenvorgaben.
Erster Schritt: Click & Collect im Handel erlauben
In einem ersten Schritt sollte analog zur Abholung vorbestellter Speisen in der Gastronomie (sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden) auch die Abholung vorbestellter Waren im Handel, also Click & Collect, noch vor Ostern ermöglicht werden, empfiehlt der Verband. "Es macht aus epidemiologischer Sicht keinen Unterschied, ob ich mir das Steak im Restaurant ums Eck abhole, oder das Buch beim lokalen Buchhändler. Daher fordern wir im Sinne der Fairness, Click&Collect im heimischen Handel noch diese Woche zuzulassen. Jeder Schritt, der unsere Gesundheit nicht gefährdet, aber der heimischen Wirtschaft hilft, ist jetzt ganz dringend erforderlich", erklärt Handelssprecher Rainer Will im Namen des gesamten Handelsverband-Präsidiums.
Zweiter Schritt: Öffnung des stationären Handels
Darüber hinaus empfiehlt der Handelsverband, sofern sich ein Abflachen der Corana-Infektionsfälle abzeichnet, nach Ostern im gesamten österreichischen Einzelhandel entsprechende Lockerungen vorzusehen – selbstverständlich unter Beachtung gesundheitsbehördlicher Vorgaben. Allerdings sollte hier eine möglichst einfache, unkomplizierte und nicht-diskriminierende Regelung gefunden werden, um die heimischen Konsumenten und auch die Handelsmitarbeiter nicht zu verwirren. Chaotische, sich widersprechende oder fehlende Klarstellungen – welche Händler ab wann unter welchen Bedingungen wie lange offenhalten dürfen – müssen unbedingt vermieden werden, damit nicht erneut unbedacht ein Streit innerhalb oder zwischen Wirtschaftsbranchen von außen entfacht wird.
"Was wir derzeit auf keinen Fall brauchen, ist kollektive Verunsicherung durch unklare, komplizierte Regelungen. Wir schlagen daher eine ganz simple 1-10-Regel vor, um den Mindestsicherheitsabstand von einem Meter gewährleisten zu können: Ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche für jedes Geschäft – egal welche Branche, egal welche Unternehmensgröße, egal wie groß die Fläche", appelliert Will an die politischen Entscheidungsträger.
Maskenpflicht für Geschäfte ab 400 Quadratmeter
Klarheit erhofft sich der österreichische Handel auch beim Thema Maskenpflicht. Hier sind der Lebensmittelhandel sowie die Drogeriemärkte bereits in Vorleistung gegangen. Für die Händler steht die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Viele Kunden konnten sich daher in ausgewählten Filialen in den letzten Tagen bereits mit kostenfreien Masken, die von den Lebensmittelhändlern gestellt wurden, eindecken.
Mit Montag, 6. April, sind diese Masken in allen Lebensmittel- und Drogeriegeschäften mit mehr als 400m2 Verkaufsfläche verpflichtend auszugeben. Bis es tatsächlich zu einem flächendeckenden Einsatz von Masken vom Burgenland bis Vorarlberg kommt, werden allerdings wohl noch einige Tage vergehen. Kunden, die noch keine MNS-Maske besitzen, bekommen ab Montag in den jeweiligen Geschäften eine Maske (sofern verfügbar), die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren, sowie einen desinfizierten Einkaufswagen. Unklar bleibt jedoch weiterhin, wer für die dadurch entstehenden Mehrkosten schlussendlich aufkommen wird. Der Handelsverband schätzt die derzeitigen Beschaffungskosten für MNS-Masken auf rund 40 Cent bis 1 Euro pro Stück. Wegen der sehr hohen Nachfrage sowie aufgrund von Lieferengpässen und Lieferverzögerungen sind die Weltmarktpreise zuletzt massiv gestiegen.
"Laut unseren Hochrechnungen wird allein der heimische Lebensmitteleinzelhandel bis Ostern rund 10 bis 15 Millionen Euro für die benötigten Masken ausgeben. Die zusätzlichen Personalkosten sind hierbei noch gar nicht eingerechnet. Daher sagen wir ganz klar: Händler sollen nach der kostenfreien Anlaufphase ihre Selbstkosten auch verrechnen dürfen", so Rainer Will.