Die Nutzung von Big Data im Kampf gegen das Coronavirus ist laut dem Datenschutzexperten Viktor Mayer-Schönberger zulässig. "Die Datenschutzgrundverordnung, die in Österreich und in der gesamten Europäischen Union gilt, sagt ganz klar: Gesundheit geht vor, Leben retten ist wichtiger als Datenschutz hochhalten", sagte der Experte im Ö1-Frühjournal am Montagmorgen.
Der österreichische Rechtswissenschafter und Datenschutzexperte am Oxford Internet Institute erklärte, dass die Frage "ganz sachlich und differenziert" betrachtet werden müsse: Es handle sich um eine Ausnahmesituation. "Jetzt muss der Datenschutz ein wenig zurücktreten." Wichtig sei, dass nach dem Ende der Coronakrise alle Daten wieder gelöscht werden. Das seien "Maßnahmen im Katastrophenfall: man verwendet sie nur im Katastrophenfall und nicht, wenn der Katastrophenfall wieder vorbei ist."
Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte befürchtet
Zahlreiche Länder setzen auf neue Technologien im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus. Die chinesischen Technologie-Riesen Alibaba und Tencent etwa haben Handy-Anwendungen entwickelt, die auf Basis von Bewegungs- und Interaktionsprofilen das Risiko einer Infizierung mit dem Virus bewerten und farblich darstellen. In mehreren Städten müssen sich Menschen mittlerweile mit dieser App nach dem Ampelprinzip "ausweisen", um etwa die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen zu dürfen. Auch Taiwan, Südkorea, Singapur oder Hongkong kontrollieren die Bewegungsprofile der Handybenutzer und ob sich Menschen in Quarantäne an die Auflagen halten. In Israel ist es dem Inlandsgeheimdienst Shin Bet erlaubt, alle Bewegungsdaten sämtliche Handynutzer auszuwerten.
Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte die Nutzung von Big Data angedeutet. Die Opposition reagierte alarmiert. SPÖ, FPÖ und NEOS fürchten Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hatte in Interviews versichert, dass keine "individuelle Überwachung" von Bürgern angedacht sei.