Im Bemühen um ein bundeseinheitliches Vorgehen hat das Gesundheitsministerium nun einen Leitfaden herausgegeben, wie die Länder mit der Verhängung von Quarantäne über Gemeinden wegen des Coronavirus agieren sollen. Darin wird klar gestellt, dass die Fallzahlen alleine nicht das entscheidende Kriterium sind.
Derzeit gibt es mit der Sondersituation Tirol, wo alle Gemeinden unter Isolation gestellt wurden, einen ziemlichen Fleckerlteppich. In Salzburg wurden Wintersportregionen wie das Gasteinertal unter Quarantäne gestellt, in Kärnten ist es nur die Kleingemeinde Heiligenblut, in Vorarlberg die Arlbergregion sowie die Gemeinde Nenzing, jedoch bei dieser nur Teile der rund 6.000 Einwohner starken Marktgemeinde. Andere Bundesländer wie die Steiermark, Niederösterreich und das stark betroffene Oberösterreich haben bisher auf Isolation einzelner Gemeinden verzichtet. Letzteres Bundesland hat aber acht Gemeinden in den Bezirken Perg und Urfahr-Umgang mit besonders vielen Fällen stärker im Blick.
Nach Beratungen der Landeshauptleute mit der Regierung vergangene Woche wurde nun eine Checkliste des Sozialministeriums übermittelt, die "der Unterstützung für die Erstellung eines Gesamtbildes und zur Entscheidungsunterstützung, wenn für Gemeinden bzw. Regionen Quarantäneregelungen in Erwägung gezogen werden", dienen soll, wie es in dem der APA vorliegenden Papier heißt.
Schwellenwert festgelegt
Als Schwellenwert werden 36 Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche genannt. Gleichzeitig wird aber festgehalten, dass die Dynamik der Neuerkrankungen alleine "kein ausreichendes Kriterium" für Quarantänemaßnahmen sei. Weiters wird angeregt zu prüfen, ob innerhalb der vergangenen fünf Tage mehrere Krankheitsfälle mit unklarem Ursprung aufgefallen sind bzw. ob bei Erkrankungen anderswo die Infektion auf die jeweilige Region zurückzuführen sind.
Weiteres Entscheidungskriterium soll sein, ob das Gebiet aus topografischen bzw. geografischen Gesichtspunkten überhaupt geeignet ist, um die Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten. Einrechnen sollte man auch die nötigen Personalressourcen, um die Quarantäne durchsetzen zu können.
Dazu soll einbezogen werden, ob im Gebiet ohnehin schon Maßnahmen gegen Corona wie Verkehrsbeschränkungen gesetzt wurden. Auch soll geprüft werden, ob durch eine weitere Verschärfung überhaupt die Ausbreitung des Virus verhindert werden kann.
Schließlich regt man seitens des Ministeriums noch an, die Auswirkungen auf den Berufsverkehr und die Versorgung der Einwohner zu beachten. Zu berücksichtigen sei, welche Gruppen außerhalb des Gebiets von verschärften Maßnahmen besonders betroffen wären, heißt es in dem Schreiben mit Verweis auf den Pendlerverkehr. Auch ansehen müsse man sich, wie versorgungsrelevante Betriebe in ihrem Betrieb eingeschränkt werden könnten