Der Gerichtsbetrieb wird nach den jüngsten Entwicklungen in der Corona-Krise weiter heruntergefahren. Ab Montag finden Gerichtsverhandlungen österreichweit nur mehr in den allernotwendigsten Fällen statt. Das bedeutet für die Strafgerichtsbarkeit, dass nur mehr in Haftsachen verhandelt wird, wo es um die Einhaltung von Fristen geht. Der Parteienverkehr wird weiter limitiert.
Wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Sonntag per Verordnung festlegte, werden auch in Zivilsachen mündliche Verhandlungen nur mehr abgehalten, "soweit es zur Aufrechterhaltung einer geordneten Rechtspflege unbedingt erforderlich ist". Die Absage bereits anberaumter Tagsatzungen liegt im Ermessen der jeweiligen Richtern.
Die allgemeinen Parteienverkehrszeiten an den Gerichten treten außer Kraft. "Der Parteienverkehr beschränkt sich auf die elementaren, durch die Verfahrensrechte gewährleisteten Verfahrens- und Parteienrechte. Dazu zählen insbesondere die Akteneinsicht sowie die Möglichkeit, Anträge und sonstige Eingaben fristwahrend bei Gericht anzubringen", heißt es in der Verordnung, die vorerst bis 13. April gilt.
Auf Notbetrieb umgestellt
Am Wiener Landesgericht für Strafsachen wird "auf Notbetrieb umgestellt", wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mitteilte. Verhandelt wird nur mehr, wenn es zwingend geboten ist, um den grundrechtlichen Vorgaben sowie den sonstigen gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Verfahren, bei denen Angeklagte sich auf freiem Fuß befinden, werden auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Journaldienst - bisher müssen jeweils ein Richter und ein Staatsanwalt rund um die Uhr erreichbar sein, um U-Haften, Hausdurchsuchungen und sonstige Maßnahmen abzuwickeln - wird vermutlich ausgeweitet. Entsprechende Schritte waren am Sonntagnachmittag im Laufen.
Im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Wien - das betrifft somit Wien, Niederösterreich und das Burgenland - wurde festgelegt, dass "für die nächsten Wochen und Monate" die Anwesenheit von Staatsanwälten in ihren Büros "auf das unbedingt erforderliche Maß" zu beschränken ist. Der Dienstbetrieb müsse aufrechterhalten werden, aber "die erlaubte Abwesenheit vom Arbeitsplatz" sei jedenfalls als Dienst anzusehen, wobei die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter gesichert sein müsse, hieß es am Wochenende in einer Vorstandsverfügung der Staatsanwaltschaft Wien. Die Dauer dieser Maßnahmen sei derzeit "nicht absehbar, es ist jedoch von mehreren Wochen, wenn nicht sogar Monaten auszugehen", hieß es.
Unterdessen steht fest, dass der Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser und weitere Beschuldigte am Wiener Landesgericht nicht - wie geplant - in der kommenden Woche fortgesetzt wird. Der Termin wurde abgesagt, nachdem sämtliche Verteidiger schriftlich erklärt hatten, aufgrund der Ausnahmesituation auf die Zwei-Monats-Frist zu verzichten, binnen derer langwierige Verfahren an sich fortzusetzen sind. Diese Frist läuft im Buwog-Verfahren Ende März ab. Mit den Verzichtserklärungen ist gewährleistet, dass der Prozess unter Anknüpfung an die bisherigen Verhandlungsergebnisse nahtlos fortgesetzt werden kann, wenn das Coronavirus dies wieder zulässt.
Unterdessen bekräftigte Justizministerin Zadic ihren Aufruf, die Bevölkerung möge vorerst nur mehr dann bei den Gerichten erscheinen, wenn dies unabdingbar ist. Für eine persönliche Vorsprache ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung nötig. Die Akteneinsicht wird reduziert und nach Möglichkeit elektronisch - etwa per Email - abgewickelt, ohne dass dafür Kosten entstehen. Für Gerichtsbedienstete, deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung des Betriebs nicht unbedingt erforderlich ist, ordnete Zadic Homeoffice an. "Mir ist bewusst, dass die Vorsichts- und Präventionsmaßnahmen den Beschäftigten der Justiz große Mühe abverlangen und die aktuelle Lage Grund zur erhöhten Aufmerksamkeit ist. Deshalb danke ich allen Bediensteten für den besonnen und professionellen Umgang und die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Nicht zuletzt zeigt der Umgang auch das große Verantwortungsbewusstsein der Justiz für unsere Gesellschaft", stellte Zadic auf der Website des Justizministeriums fest