Mit dem Thema Aggression im Straßenverkehr ist am Dienstag ein Schöffensenat in Salzburg befasst gewesen. Ein Autofahrer soll im Juni 2018 in Hallein einen alkoholisierten Fußgänger, der ihn zum Langsamfahren aufgefordert hatte, zunächst angefahren, dann geschlagen und ihm dabei das Nasenbein gebrochen haben. Der 40-jährige Angeklagte zeigte sich zum Teil geständig.

Der Staatsanwalt warf dem beschuldigten Rumänen schwere Körperverletzung vor. Das Opfer habe eine offene Nasenbeinfraktur, eine Vielzahl an Prellungen und auch Abschürfungen erlitten. Der Angeklagte gestand zwei Faustschläge ein, mehr nicht. Der Fußgänger habe ihn zuvor beschimpft, erklärte der beschuldigte Vater von vier Kindern bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg.

Zu dem folgenreichen Zwischenfall kam es gegen 3.00 Uhr im Ortsteil Rif. Der Fußgänger habe dem Autofahrer mit einer Geste gedeutet, etwas langsamer zu fahren, erklärte der Staatsanwalt. Der Lenker soll den Fußgänger dann nicht nur angefahren, sondern den am Boden liegenden Mann mit einem Besenstil geschlagen und ihm auch noch Tritte versetzt haben. Diese Vorwürfe bestritt der Rumäne.

Die Aggression sei nicht vom Autofahrer allein gekommen, meinte der Verteidiger. Warum sollte der Beschuldigte, der damals zur Arbeit gefahren war, absichtlich einen Fußgänger niederfahren, fragte der Anwalt in die Runde. Es habe laut einem Gutachten eine Berührung zwischen dem Auto und dem Fußgänger gegeben, diese sei aber so geringfügig gewesen, dass dadurch keine Verletzungen entstehen konnten.

Der Angeklagte hat heute teilweise seinen früheren Angaben vor der Polizei widersprochen. Er sei an dem Fußgänger vorbeigefahren, da habe dieser mit seiner Jacke auf den Wagen eingeschlagen, sagte er zur vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer. Er habe ihn nicht mit dem Auto berührt. Nachdem er stehengeblieben und ausgestiegen sei, habe ihn der Fußgänger angeschrien. "Er ist mit einem Gehstock auf mich losgegangen." Mit einem Besen, der sich in der Nähe des Recyclinghofes befand, habe er nur den Gehstock des Mannes weggeschlagen, "dabei ist der Besen gebrochen".

Die Richterin konfrontierte den Angeklagten mit dessen Aussagen vor der Polizei. Demnach habe er den Mann mit dem Besen geschlagen. Nein, das stimme nicht, beteuerte der 40-Jährige. Eine Anrainerin war durch Schreie auf den Vorfall aufmerksam geworden. Sie habe den Fußgänger als Opfer in Erinnerung, sagte sie heute als Zeugin aus. "Mir ist vorgekommen, es ist um den Hund gegangen, der auf die Straße gelaufen ist."

Der Lenker habe den nicht besonders schnell fahrenden Wagen mitten auf der Straße abrupt angehalten, schilderte die Frau. "Ich hörte Urschreie, die Angst machten." Sie habe beobachtet, wie der Autofahrer eine Stange oder dergleichen genommen und damit auf den Fußgänger eingeschlagen habe. Dabei habe sie die Worte "ich prügle dich tot" vernommen. Zudem habe sie gesehen, wie der Lenker dem am Boden liegenden Mann Tritte versetzt habe.

Der Fußgänger war heute als Zeuge geladen, ist aber nicht erschienen. Auch zwei unmittelbare Tatzeugen, die mit dem Mann damals unterwegs waren, sind nicht zur Verhandlung gekommen. Die Vorsitzende vertagte den Prozess zur Anhörung dieser Zeugen auf 20. April.