Nach der tödlichen Bluttat vor einem Cafe im Salzburger Stadtteil Lehen am 4. Juni 2019 hat die Staatsanwaltschaft Salzburg Anklage wegen Mordes und Mordversuchs erhoben. Demnach soll ein 32-jähriger Albaner einen 46-jährigen Bosnier erschossen und dessen 24-jährigen Sohn durch einen zweiten Schuss schwer verletzt haben. Ein 34-jähriger Albaner habe die Tatwaffe zur Verfügung gestellt.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der APA erklärte, wird dem 32-Jährigen Mord und versuchter Mord vorgeworfen. Der 34-Jährige wird wegen Beitragstäterschaft beschuldigt. Die beiden Albaner wurden auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Die Tatwaffe - eine Glock-Pistole vom Kaliber neun Millimeter - wurde wenige Tage nach den Schüssen in der Nähe des Tatortes von Passanten gefunden und sichergestellt.

Zum Tathergang: Der Sohn des später Getöteten saß im Schanigarten des Cafes, um die Geburt seines Kindes zu feiern. Beim Verlassen des Lokals soll er mit den beiden Albanern in Streit geraten sein, wobei ihn der 32-Jährige beleidigt und danach auch geohrfeigt haben soll. Laut Anklage holte der Bosnier daraufhin seinen 46-jährigen Vater zu Hilfe, der sich ebenfalls als Gast in dem Lokal aufhielt.

Als die Bosnier den Mann zur Rede stellen wollten, soll dieser eine Waffe aus einer Bauchtasche des 34-Jährigen geholt und einen Schuss in Richtung des Sohnes und danach einen Schuss in Richtung des Vaters abgefeuert haben. Der 46-Jährige wurde dabei tödlich im Bereich des Oberkörpers getroffen, der Sohn erlitt einen Durchschuss des Oberschenkels. Anschließend sind die Albaner geflüchtet.

Der 32-jährige Erstangeklagte wurde am 22. Juni 2019 in Düsseldorf festgenommen, der 34-Jährige rund zehn Tage zuvor in Wien. Der mutmaßliche Schütze hatte im November bei einer gerichtlichen Tatrekonstruktion ausgesagt, er habe sich durch ein Messer bedroht gefühlt und deshalb in Notwehr den ersten Schuss abgegeben. Bei dem zweiten Schuss habe es sich um einen Unfall gehandelt. Der Schuss habe sich unbeabsichtigt gelöst, erklärte der 32-Jährige.

Der Zweitangeklagte hat eine Mittäterschaft bisher bestritten. Er gab an, mit der ganzen Sache nichts zu tun zu haben. Er habe nur gesehen, wie eine dritte Person dem Schützen eine Waffe gegeben habe, die Waffe stamme nicht von ihm, beteuerte der 34-Jährige. Die Anklage ist laut Staatsanwaltschaft nicht rechtswirksam. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.