Am Donnerstag hat nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Besuch von Rechtsanwältin Michaela Krömer bekommen. Dort übergab sie stellvertretend für die Kläger 154 Seiten mit Individualanträgen, die ein Ende der steuerlich "unfairen Bevorteilung" des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn fordern.
"Idealfall ist, dass dem Antrag stattgegeben wird, zweiter Idealfall ist, dass die Sache an den EuGH weitergeben wird - einen dritten gibt es nicht", sagte Krömer im Gespräch mit der APA. Vor der Institution in der Wiener Innenstadt an der Freyung präsentierte Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit gemeinsam mit den Unterstützern Klimawissenschaftlerin Helga Kromp-Kolb, Adamah-Biohof-Gründer Gerhard Zoubek und "FridaysForFuture"-Aktivistin Veronika Winter zuvor ein über zehn Meter langes Banner mit den Namen aller 8.060 Klagenden.
Anfang Dezember rief man die Österreicher zur Klimaklage auf, mit der ein Ende steuerrechtlichen "Bevorzugung des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn" herbeigeführt werden soll. Kerosinsteuerbefreiung auf innerstaatliche Flüge und Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flügen wären mit ein Grund, dass Flüge gegenüber der Bahn billigere Preise anbieten können, und Bahnfahren sei 31 Mal klimafreundlicher als ein vergleichbarer Flug, argumentierte die NGO.
Die Austrian Airlines (AUA) nannte in einem Statement gegenüber der APA den Vergleich von Steuersätzen als zu kurz gegriffen, da die "Luftfahrt für sämtliche Infrastruktur- und Sicherheitskosten selbst aufkommt, die bei anderen Verkehrssektoren Großteils durch Steuergelder subventioniert werden", höhere Kosten, etwa durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien, würden sich in der Regel auch auf die Gebühren für die Airlines auswirken. Die Lufthansa-Tochter verwies zudem auf "externe Kosten" für Lärm und CO2-Ausstoß in Form lärmabhängiger Start- und Landeentgelte für Flugzeuge, dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und künftig auch CORSIA, dem ICAO-Emissionskompensationssystem - Kosten im mehrstelligen Millionenbereich seien die Folge.
Wie der VfGH die Klage sieht, wird sich zeigen, Anwältin Kromer sagte gegenüber der APA, dass es eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von rund fünf Monaten gebe. Wird den Anträgen stattgegeben, hebt der VfGH die entsprechenden Gesetzesstellen direkt auf oder setzt dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist.
In den Niederlanden hatte eine Klimaklage jedenfalls bereits Erfolg, dort muss der Ausstoß von Treibhausgasen nach einem höchstrichterlichen Urteil drastisch sinken. Der oberste Gerichtshof bestätigte in Den Haag Ende Dezember ein früheres Gerichtsurteil, wonach die Niederlande bis Ende 2020 den Ausstoß von CO2 und anderen Treibhausgasen um mindestens 25 Prozent reduzieren müssen im Vergleich zu den Werten von 1990. "Das macht Mut und Hoffnung", sagte Kromer dazu, gab aber die unterschiedlichen Rechtssysteme zu bedenken. In den Niederlanden sei es möglich, das Nicht-Handeln des Gesetzgebers aufzugreifen, und das sei ja das Problem bei der Klimakrise. "Das kann man Österreich nicht angreifen, auch wenn man dadurch in seinen Grundrechten verletzt wird. Gegen konkrete klimaschädliche Gesetze, die ebenfalls meine Grundrechte verletzen, kann ich vorgehen - und das ist, was wir machen", schloss Kromer.