Vorarlbergs Polizei sieht keine Notwendigkeit einer fix definierten Promillegrenze oder eines Alkoholverbots auf den Pisten. "Wir haben hier eine vertretbare Situation", sagte Markus Greußing, Leiter der alpinen Einsatzgruppe Vorarlberg-Nord. Im Großen und Ganzen hielten sich die Wintersportler an Vorschriften und Regeln und ließen es auch an Respekt am Gegenüber nicht fehlen, so Greußing.
Keine Bewirtung nach Betriebszeit
In Vorarlberg bestehe das Problem, dass betrunkene Skifahrer nach dem Apres-Ski noch über die Pisten abfahren und gefährliche Situationen provozieren, praktisch nicht. "In den meisten Skigebieten erfolgt nach der Betriebszeit keine Bewirtung mehr", erklärte Greußing. Wo es doch Nachtbetrieb gebe - etwa bei Rodelbahnen - würden für die Wintersportler eigens beleuchtete Korridore eingerichtet, während der Rest der Piste abgesperrt sei. So könne man die Gefahr gering halten.
Was die Skifahrer in Sachen Alkohol untertags zu sich nehmen, sei freilich schwer zu überprüfen und liege im Verantwortungsbereich des Einzelnen. Kontrollen wie auf der Straße gebe die aktuelle Gesetzeslage aber nicht her. "Ich kann - anders als im Straßenverkehr - auf der Piste niemanden anhalten und zur Atem-Alkoholkontrolle verpflichten", stellte Greußing fest. Auch bestehe für Österreicher im Bundesgebiet keine Ausweispflicht. So könnte man zwar Personen zur Identitätsfeststellung mit zur Bezirkshauptmannschaft nehmen, "aber das wäre ein unheimlicher Aufwand", so Greußing. Hätte er in Sachen Sicherheit auf den Pisten einen Änderungswunsch, würde Greußing nicht beim Alkohol ansetzen: "Wenn ich beobachte, wie viele über ihre Verhältnisse fahren, dann müsste man dort anfangen."