Beide hatten gestanden, die Hauptschuld jedoch einem unbekannten Dritten zugeschoben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wegen schweren bewaffneten Raubs, schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie Verstößen gegen das Waffengesetz hatte die Staatsanwaltschaft die beiden angeklagt. Am 12. August 2019 sollen sie und ein weiterer Mann versucht haben, in Wels einen Geldtransport zu überfallen. Die Täter lauerten laut Anklage den Geldboten in der Früh am Parkplatz einer Bankfiliale auf. Als der Mann und die Frau mit einem Geldkoffer aus dem Institut kamen und diesen im Transporter verstauten, stürmten sie auf die zwei zu.
Der Botin soll u.a. mit einem Revolver auf die Stirn geschlagen worden sein. Ihr Kollege wollte die Attacke abwehren. Dabei gab es ein Handgemenge und er fiel zu Boden. Einer der Täter soll ihm dann eine Pistole gegen den Bauch gehalten und die Herausgabe des Geldes gefordert haben. Außerdem hätten die Räuber versucht, selbst an die anvisierte Beute zu kommen. Das misslang wegen der technischen Sicherung, die Täter ergriffen daraufhin die Flucht.
Unweit des Tatorts fackelten die Männer laut Staatsanwaltschaft dann ihr Fluchtfahrzeug ab. Dabei erlitt einer der Angeklagten Verbrennungen, weil er noch im Wagen saß, als einer seiner Komplizen das Feuer legte. Die Männer stiegen in ein weiteres Auto um, das sie jedoch in den Straßengraben setzten. Für den einen klickten dort die Handschellen, der zweite versteckte sich noch eine Weile in einem Maisfeld, wurde aber auch bald aufgestöbert und festgenommen. Von dem dritten fehlt noch jede Spur.
Die beiden Angeklagten zeigten sich vor Gericht geständig. Planung und Organisation habe allerdings der unbekannte Dritte übernommen, der auch die Geldbotin geschlagen und ihren Kollegen mit der Waffe bedroht habe. Dieser Mann habe auch eine echte Waffe gehabt, die Angeklagten hingegen nur Schreckschusspistolen, behaupteten diese. Doch ein Sachverständiger führte aus, dass es sich keineswegs um Spielzeug gehandelt habe. Die einer Polizeiwaffe nachgebauten Revolver könnten genauso mit Patronen geladen werden. Die beiden Exemplare fielen daher sehr wohl unter das Waffengesetz, führte er aus.
Der Richter fällte mit zehn Jahren Haft ein relativ strenges Urteil, maximal 15 Jahre Gefängnis sind laut Strafrahmen möglich. Erschwerend wertete der Richter ,dass die Geldboten bei dem Überfall verletzt wurden und dieser geplant gewesen sei. Mildernd sah das Gericht das Geständnis an. Außer den zehn Jahren Haft wurden die Angeklagten noch zu einem Teilschmerzensgeld von je 1.000 Euro für die Opfer verurteilt.