Zwei mutmaßliche Staatsverweigerer müssen sich ab 11. Februar vor einem Geschworenensenat in Steyr u.a. wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat verantworten. Die Gruppierung, der sie laut Anklage als führende Mitglieder angehörten, soll u.a. versucht haben, den damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich sowie weitere Politiker verhaften zu lassen und eine "Übergangsregierung" zu bilden.

Den Angeklagten, 55 und 56 Jahre alt, sollen Führungsmitglieder der staatsfeindlichen Verbindung "International Common Law Court of Justice Vienna" (ICCJV) gewesen sein. Diese soll zwischen 2014 und 2018 geplant haben, eine Rechtsanwältin zu entführen sowie den damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, zu verhaften. In diesem Zusammenhang wurden im April 2017 bereits Mitglieder der Verbindung vom Landesgericht Krems verurteilt. Zudem sollen die beiden in Steyr angeklagten Männer Polizeidienststellen sowie den Innenminister schriftlich dazu aufgefordert haben, Mitglieder der Bundesregierung, des Nationalrats, des Bundesrats und andere zu verhaften, um in weiterer Folge eine "Übergangsregierung" zu bilden.

Anklageschrift

Ihnen werden daher in einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Graz die Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat, der staatsfeindlichen Verbindung, der versuchten Bestimmung zur Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers sowie von Mitgliedern einer Regierung, der versuchten Bestimmung zur Gewalt und gefährlichen Drohung gegen den Bundespräsidenten und der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt zur Last gelegt.

Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe. Der Prozess ist für vier Verhandlungstage anberaumt; eine Urteilverkündigung könnte jedoch bereits am zweiten Tag, dem 12. Februar, erfolgen. Das Landesgericht Steyr hat für den Prozess erhöhte Sicherheitsvorkehrungen verfügt - u.a. sind Identitätskontrollen geplant und es gibt ein Film- und Fotografierverbot.