Die Staatsanwaltschaft Wien hat in der Vorwoche das Strafverfahren gegen zwei Pädagoginnen eingestellt, die in Verdacht geraten waren, in einem Kindergarten Kleinkinder im Alter zwischen eineinhalb und drei Jahren strafweise "weggesperrt" zu haben. Lange, bevor die davon betroffenen Kinder die Justiz beschäftigten, gab es schon Hinweise auf mögliche Quälereien in dem Kindergarten.

So meldete im Oktober 2017 eine Mutter, dass ihrer Tochter in der Schlafgruppe ins Gesicht gebissen wurde. Als sie ihr Kind zu Hause näher untersuchte, stellte sie überdies blaue Flecken und eine Kopfverletzung fest, die offenbar von einer sechszackigen Gabel herrührte. Die Mutter nahm Kontakt mit der Kindergarten-Leitung auf, der Fall landete in weiterer Folge auch bei der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11), die feststellte, das Mädchen sei aus einer mit Kastanien gefüllten Wanne gefallen und habe sich angeschlagen.

Ebenfalls bereits 2017 wurde an die Kindergarten-Leitung eine Beschwerde herangetragen, derzufolge die Pädagoginnen die ihnen anvertrauten Kinder anschreien, ihnen zu wenig zu trinken geben und die nassen Windeln nicht wechseln würden. Moslemischen Kindern habe man Schweinefleisch zu essen gegeben. Ein Kind erzählte außerdem zu Hause, es möchte "nicht ins Gefängnis". Offenbar war es zu diesem Zeitpunkt schon üblich, als Strafmaßnahme Kinder in den Waschraum zu schicken.

Vertuscht?

Die Eltern, die im Frühjahr 2019 an die Öffentlichkeit gingen, nachdem ihre Kinder ihnen vom Wegsperren in den Waschraum berichtet hatten, und ein Strafverfahren gegen zwei Pädagoginnen in die Wege leiteten, erfuhren von all dem nichts, obwohl ihre Kinder zum Teil bereits seit 2016 in dem Kindergarten untergebracht waren. "Wir wissen nicht, was den Kindern dort alles passiert ist", schilderte eine Mutter nun im Gespräch mit der APA. "Wäre das anders gelaufen, hätten wir früher reagieren können. Dann wäre den Betroffenen vieles erspart geblieben", fügte ein Vater hinzu. Der Wiener Anwalt Nikolaus Rast, der die Familien vertritt, wurde deutlicher: "Da wurden wissentlich Sachen, die passiert sind, vertuscht."

Die länger zurückliegenden Vorgänge wurden von der Staatsanwaltschaft nicht untersucht, zumal die Regionalleiterin des Kindergarten-Betreibers der Anklagebehörde mitteilte, es habe in der betroffenen Einrichtung "vor dem 8. April 2019 keinerlei Auffälligkeiten" gegeben. Die Anklagebehörde ging auch nicht auf das klinisch- psychologische Gutachten ein, das eine betroffene Mutter in Bezug auf ihren inzwischen fünfjährigen Sohn einholen hatte lassen. Die Expertise erbrachte, dass der Bub - er besuchte von 2016 bis 2019 den Kindergarten - an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Die Psychologin empfahl dem Buben eine intensive therapeutische Behandlung, die bis zu seinem achten Lebensjahr andauern soll.

Die Mutter des Buben, aber auch andere Eltern befürchten, dass ihren Kindern allfällige Folgeschäden aus Kindergarten-Erlebnissen ihren weiteren Lebensweg erschweren könnten. Sie fordern daher, dass von den Strafverfolgungsbehörden umfassender ermittelt wird. Ihr Anwalt hat gegen die Verfahrenseinstellung einen Fortführungsantrag eingebracht, über den das Wiener Landesgericht für Strafsachen entscheiden muss.