Auch in österreichischen Städten und Ortschaften könnte es theoretisch Beschränkungen im Fall des Ausbruchs einer meldepflichtigen Erkrankung geben. Dies ist im Paragraf 24 des Epidemiegesetzes festgehalten, wie Oliver Gumhold vom Gesundheitsministerium am Donnerstag auf APA-Nachfrage erklärte. "In der jetzigen Lage ist das aber absolut nicht notwendig", so der stv. Abteilungsleiter Kommunikation.
Im Epidemiegesetz heißt es dazu "Sofern dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist, hat die Bezirksverwaltungsbehörde für die Bewohner von Epidemiegebieten Verkehrbeschränkungen zu verfügen. Ebenso können Beschränkungen für den Verkehr mit den Bewohnern solcher Gebiete von außen angeordnet werden." Allerdings kam es laut Gumhold noch nie zu so einem Fall.
Die Lage sei in Österreich hinsichtlich einer möglichen Einschleppung des neuartigen Coronavirus bisher unverändert. Am Flughafen Wien in Schwechat werde die Situation "weiterhin beobachtet".