Auf 176 Seiten führt ein Expertenkomitee als Autorenteam im Auftrag des Gesundheitsministeriums de facto alle Details auf, die es rund um Immunisierungen zu beachten gäbe."Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten, wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin", heißt es in der Präambel. In Österreich sei da einiges aufzuholen: "Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten und Masern. Auch Influenza verursacht jedes Jahr bis zu 1.000 Todesfälle, darunter auch Todesfälle bei zuvor vollkommen gesunden Kindern. Hier ist es ebenfalls notwendig, die Durchimpfungsraten deutlich zu erhöhen.
Entsprechend der UN-Konvention vom 20. November 1989 hätten Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehöre auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Die Eltern seien angehalten, Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen. In der medizinischen Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern entspreche es dem Stand der medizinischen Wissenschaft, Grundimmunisierungen rechtzeitig zu beginnen, nicht unnötig zu verzögern und zeitgerecht abzuschließen. Außerdem sollte laut Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind, und - wo notwendig - fehlende Impfungen nach geholt werden.
In die Pflicht werden auch die Spitäler genommen: "Auch Arztkontakte im Rahmen von Spitalsaufenthalten sollen dafür genutzt werden. Ein aufrechter Impfschutz ist durch notwendige Auffrischungsimpfungen in jedem Lebensalter sicherzustellen. Ein Abraten von Impfungen ohne Vorliegen einer Kontraindikation im persönlichen Beratungsgespräch ist ein Verstoß gegen die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin und kann die berufliche Vertrauenswürdigkeit der Ärztin oder des Arztesinfrage stellen."
Im Zweifel impfen
Insgesamt sollte bei Vorhandensein eines verträglichen Impfstoffes im Zweifelsfall die Immunisierung erfolgen. Der Impfplan Österreich 2020: "Die Frage 'Wer soll geimpft werden?' ist meist leichter zu beantworten als die gegenteilige Frage 'Wer soll nicht geimpft werden und warum?', die aber natürlich auch in die Überlegungen einbezogen werden muss. Sofern ein verträglicher Impfstoff verfügbar und das Risiko der Infektionsexposition gegeben ist, wird die Antwort zugunsten der Impfung ausfallen.
Als allgemeiner Grundsatz könne gelten: Jede einzelne Person, die sich und ihre Familienangehörigen (Kontaktpersonen) schützen will, soll sich impfen lassen. Generell wird empfohlen, alle Impfungen bei gegebener Indikation weitestgehend als Kombinationsimpfungen durchzuführen, um die Zahl der Injektionen möglichst gering zu halten." Damit soll der Schutz optimiert werden, gleichzeitig sollen potenzielle Nebeneffekte möglichst selten auftreten.