Über den 50-Jährigen, der am Mittwochabend seine um acht Jahre jüngere Ehefrau getötet haben soll, ist am Freitag die Untersuchungshaft verhängt worden. Befristet ist diese nach Angaben von Staatsanwaltschafts-Sprecher Leopold Bien bis 31. Jänner. Dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge erlitt das Opfer zahlreiche Stichverletzungen. Verteidigerin Astrid Wagner sprach indes von Totschlag.
Laut Autopsie wurde die 42-Jährige im "Oberkörper- und Halsbereich" verletzt. Angekündigt wurde seitens der Anklagebehörde die Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens zum 50-jährigen Verdächtigen. Eine solche Expertise sei "im Sinne einer umfassenden Aufklärung" auch in dieser Causa notwendig, hielt Bien fest.
Eifersucht als Motiv
Der 50-jährige österreichische Staatsbürger mit rumänischen Wurzeln soll seine Ehefrau - eine Rumänin - am Mittwochabend im Wohnhaus des Paares erstochen haben. Am Ort des Geschehens wurde ein Messer sichergestellt. Der Beschuldigte war am Donnerstag nach stundenlanger Einvernahme geständig, gab Eifersucht als Motiv an.
Wagner, die den 50-Jährigen gemeinsam mit Florian Höllwarth vertritt, sprach hinsichtlich der Handlungen ihres Mandanten ebenfalls von einer Eifersuchts-Tat und hielt fest, "dass alles auf Totschlag" hindeute. Nach mehreren Aussagen der 42-Jährigen habe der Beschuldigte rot gesehen: "Dadurch ist es zu dieser Affekt-Explosion gekommen", sagte die Juristin zur APA.
Die Kinder des Paares - ein Sohn (16) und eine Tochter (18) - befanden sich am Freitag weiter bei Verwandten. Dies könne durchaus auch so bleiben, hieß es aus dem Büro der zuständigen niederösterreichischen Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). Liege keine Beeinträchtigung des Kindeswohls vor, sei die Kinder- und Jugendhilfe "per Gesetz nicht verpflichtet, weitere Maßnahmen zu treffen", hielt ein Sprecher fest.