Punkt eins der damaligen Anklage - der Amtsmissbrauch - war bereits zuvor vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt worden. Dabei ging es darum, dass der Angeklagte am 6. August 2018 kurz nach 4.00 Uhr auf seinem Posten in Lilienfeld im niederösterreichischen Mostviertel dem Notruf einer Frau nicht nachgegangen sei, die behauptet hatte, dass sich ein Fremder bei ihrem Haus befinde, sie deshalb Angst habe und nicht schlafen könne.
Punkt zwei des Urteils vom 16. Jänner 2019, die Anstiftung zum Amtsmissbrauch, war hingegen vom OGH aufgehoben worden und Gegenstand der Verhandlung am Donnerstag. Anfänglich zeigte sich der im Waldviertel lebende, mittlerweile pensionierte Polizist nicht einsichtig und blieb bei seinen Darstellungen vom Vorjahr. Damals gab er bei Gericht an, er habe seine Kollegen nicht zu einem Falscheintrag in der Einsatzdienstdokumentation aufgefordert. Diese waren kurz nach 5.30 Uhr bei der Dienstleitstelle in Lilienfeld, wo der nun Verurteilte Nachtdienst hatte, um zu dritt - darunter auch ein Polizeischüler - einen Häftling ins Landesgericht St. Pölten zu bringen. Beim Eintreffen der Beamten hat der Angeklagte offenbar geschlafen.
Ein Gruppeninspektor, der als Zeuge vernommen wurde, sagte am Donnerstag, sein Kollege habe damals behauptet, dass "er uns heute Nacht Arbeit erspart hat". Zudem sagte der Beamte, dass er einen Eintrag in die Dienstdokumentation tätigen sollte, "dass wir dort waren". Und das, obwohl diese Streife eigentlich gar nicht zuständig für den Einsatz bei der verängstigten Frau gewesen sei, sondern Bereitschaft hatte.
Geständnis nach Gespräch mit Anwalt
Nach kurzen Verhandlungen mit seinem Verteidiger kehrte der Ex-Polizist in den Gerichtssaal zurück und legte ein Geständnis ab. Er gab zu, dass er seine Kollegen aufgefordert habe, zu dokumentieren, dass sie bei der Frau gewesen seien. Er habe Angst gehabt, dass es zu einer Anklage komme, sollte nicht vertuscht werden, dass er einem Notruf nicht nachgegangen sei, weil er geschlafen habe.
Neben dem Geständnis wirkte sich die bisherige Unbescholtenheit des bald 56-Jährigen strafmildernd aus. Zudem wurde von der Richterin und den Schöffen Rücksicht auf seinen damals wie heute schlechten Gesundheitszustand und seine prekäre finanzielle Situation genommen. Erschwerend war, dass er seine Taten als Beamter gesetzt hatte. Der Angeklagte wurde vom Gericht zu einer unbedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 26 Euro verurteilt. Bei Nichteinbringung wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen festgelegt.
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.