Wie mehrere Medien berichtet hatten, dürfte man Sergo P., der in der Justizanstalt Hirtenberg Anschlagspläne gewälzt haben soll, eine große Freude bereitet haben, als man ihn aus Sicherheitsgründen nach Stein verlegte. Er bezog dort eine Zelle direkt neben Lorenz K. (20), der im April 2018 in Wien zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. Lorenz K. hatte laut rechtskräftigem Urteil aus radikalislamistischen Beweggründen einen Bombenanschlag auf den deutschen US-Truppenstützpunkt Ramstein geplant und wollte einen Zwölfjährigen Ende November 2016 mit einem selbst gebauten Sprengsatz zu einem Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen anstiften.
In Strafhaft soll sich Lorenz K. zwar vom IS abgewandt, aber seine islamistische Gesinnung keineswegs abgelegt haben, hieß es am Donnerstag aus Justizkreisen. Mit seinem neuen Nachbarn Sergo P. - bereits zwei Mal wegen terroristischer Vereinigung verurteilt - verstand er sich ausgezeichnet. Die beiden sollen über die geöffneten Zellenfenster miteinander geplaudert und jede Gelegenheit zu gemeinsamen Aktivitäten genutzt haben. Sie unterhielten sich angeregt bei Hofspaziergängen und verrichteten gemeinsam ihr Gebet. Außerdem versteckte Lorenz K. für Sergo P. ein Handy im Genitalbereich, mit dem der 24-jährige Tschetschene weiter mit früheren Mitgefangenen in Hirtenberg und zwei mutmaßlichen Mittätern kommunizieren konnte, die in seine Attentatspläne eingeweiht gewesen sein sollen.
Störsender für Handys
Justizminister Clemens Jabloner hat sich am Donnerstag dazu bekannt, dass gerade bei Insassen mit Terrorismusverurteilungen das Haftraummanagement zu verbessern ist. Die Haftraumzuweisung für Sergo P. - den Hauptverdächtigen im Zusammenhang mit angeblich geplanten Terror-Anschlägen zwischen Weihnachten und Neujahr in Wien und Salzburg - "war rückblickend betrachtet unglücklich", sagte Jabloner. Gerade bei Terrorismusverurteilten gehe es um einen sehr sensiblen Bereich.
Das Haftraummanagement ist dem Justizminister zufolge in die "schon generell angesprochenen Probleme im Strafvollzug einzubetten". Dem Wahrnehmungsbericht zufolge mangle es an Platz, Ressourcen und Personal. "Die Überbelegung der Anstalten ist ein Faktum - es wäre mehr Platz notwendig, um im Bereich der Haftraumzuweisungen flexibler reagieren zu können. Es bedarf mehr Personal, um umfassender kontrollieren zu können", betonte Jabloner. Er sprach sich auch für die in der Novelle zum Strafvollzugsgesetz (StVG) vorgesehenen Störsender aus, "um illegale Telefonie in der Haft eindämmen zu können".
In die aktuellen, angeblich mörderischen Pläne von Sergo P. soll Lorenz K. nicht eingebunden gewesen sein. Wie sein Anwalt Wolfgang Blaschitz auf APA-Anfrage mitteilte, sei Lorenz K. von den diesbezüglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt derzeit nicht mitumfasst. Der 20-Jährige wurde mittlerweile in eine steirische Justizanstalt verlegt.
Unterdessen legt der Bewährungshilfeverein Neustart Wert auf die Feststellung, dass man - anders als in manchen Medien dargestellt - keinen Einfluss auf die Entscheidung hinsichtlich der ersten Haftentlassung von Sergio P. im August 2016 genommen habe. Man habe auch nicht die Justiz vor einer Entlassung des Inhaftierten gewarnt.