Eine Wiener AHS-Lehrerin, der seit 2013 Erniedrigung von Schülern vorgeworfen wird, wurde zurecht von der Bildungsdirektion suspendiert. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in einem nun veröffentlichten Erkenntnis festgestellt. Die Disziplinarkommission muss jetzt über die konkreten Konsequenzen für die pragmatisierte Beamtin entscheiden, bis dahin bleibt ihre Suspendierung aufrecht.
Schüler systematisch erniedrigt
Die Pädagogin soll Schüler eines Gymnasiums in Wien-Währing über Jahre systematisch erniedrigt haben. In dem Verfahren wurde ihr in rund 60 schriftlichen Beschwerdeberichten vorgeworfen, sie habe bewusst Angst und Druck aufgebaut, unangemessene und herabwürdigende Äußerungen getätigt, schwächere Schüler mangelhaft unterstützt und Einzelne aus unsachlichen Gründen benachteiligt. Laut Kollegen sollen von der Lehrerin auch Aussagen wie "Schüler lernen durch Angst" gekommen sein.
Die ersten Vorwürfe wurden in der Bildungsdirektion 2013 dokumentiert, die Lehrerin musste deshalb in der Vergangenheit bereits verpflichtend an einer Schulung der Sozialkompetenz teilnehmen. Laut dem heute, Mittwoch, veröffentlichten BVwG-Erkenntnis wurde sie außerdem "aufgrund vielfacher Beschwerden für Unterricht in ersten Klassen nicht mehr herangezogen". Bereits 2017 hat die Volksanwaltschaft in diesem Fall ein Prüfverfahren eingeleitet. Ergebnis war damals, dass die Behörde im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle nötigen Maßnahmen gesetzt habe. Nach einer Beschwerde von Eltern hat die Volksanwaltschaft ein weiteres Verfahren eingeleitet.
Tyrannenkinder
Ende März hat die Bildungsdirektion die Lehrerin vorübergehend suspendiert, weil der "Verdacht von schwerwiegenden Pflichtverletzungen" die Interessen des Dienstes gefährden und das Ansehen der Schule beeinträchtigen können. Ende Juni wurde die Entscheidung von der Disziplinarkommission und mit dem nun veröffentlichten Erkenntnis vom 29. November auch vom BVwG bestätigt. Die betreffende Lehrerin hatte in ihrem Einspruch noch alle Vorwürfe als unbegründet abgetan: Es handle sich um eine "gezielte Hetzkampagne" von Eltern leistungsschwacher und leistungsunwilliger Schüler, an anderer Stelle ist von "Rasenmäher-Eltern" sogenannter Tyrannenkinder die Rede.
Das BVwG hat in seinem Erkenntnis einen Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt, die Lehrerin hätte allerdings noch die Möglichkeit einer (selten von Erfolg gekrönten) außerordentlichen Revision. Sollte sie auf weitere Rechtsmittel verzichten, ist nun die Disziplinarkommission der Bildungsdirektion am Zug, die aus einem Juristen sowie je einem Vertreter von Schulaufsicht und Personalvertretung besteht. Mögliche Sanktionen sind eine Ermahnung (samt Androhung schärferer Mittel im Wiederholungsfall), eine Geldstrafe oder - bei einstimmigem Beschluss des dreiköpfigen Gremiums - die Entlassung. Bis dahin bleibt die Lehrerin suspendiert, in dieser Zeit erhält sie zwei Drittel ihres Gehalts.