1. Warum laufen 2020 so viele Reisepässe ab?
Die Spur führt zurück an den Anfang des Jahrhunderts: „Es lag tatsächlich an der Gebührenerhöhung“, sagt Veronika Polt vom Passservice der Stadt Wien. Von 490 (35 Euro) auf 950 Schilling (69 Euro) wurde die Gebühr für einen Reisepass damals mit Juni des Jahres 2000 erhöht. Um noch einen billigeren Pass ergattern zu können, stürmten zuvor viele Österreicher die Ämter. Ein Pass ist aber nur zehn Jahre gültig. „Deshalb gab es schon 2010 einen Ansturm und nun wieder. Das steht uns jetzt alle zehn Jahre bevor“, sagt Polt. Heuer werden fast eine Million Pässe ungültig. Laut Innenministerium etwa 250.000 mehr als in einem durchschnittlichen Jahr.
2. Wie teuer ist denn ein neuer Pass?
Ächzten die Österreicher im Jahr 2000 schon über die Erhöhung auf 69 Euro, müssen sie mittlerweile noch etwas draufzahlen: 75,90 Euro kostet ein neuer Reisepass. Zugestellt wird er in fünf bis sieben Arbeitstagen. Wer es eilig hat, zahlt noch mehr: 100 Euro für einen Expresspass, der innerhalb von drei Tagen ankommt. Für einen Ein-Tages-Expresspass sind 222 Euro fällig. Bei Kindern unter zwölf Jahren sind für einen Reisepass 30 Euro zu zahlen. Bis zum zweiten Geburtstag ist der Pass kostenlos.
3. Wann wird es sich auf den Ämtern stauen?
Ab März dürften die Schlangen länger werden: „Von April bis zum Beginn der Urlaubszeit steigt die Zahl der Anträge erfahrungsgemäß immer mehr“, sagt Polt. Wer nicht lange warten will, sollte deshalb so bald wie möglich einen neuen Pass beantragen. Das kann man in den Bezirkshauptmannschaften oder Magistraten. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark können Pässe auch auf vielen Gemeindeämtern beantragt werden. Eine Liste dieser Gemeinden findet sich hier.
4. Worauf muss beim Antrag geachtet werden?
Für den neuen Pass braucht es den alten Pass: Den muss man auf das Amt mitnehmen, genauso wie ein aktuelles Porträtfoto in Farbe. Bei Kindern muss auch ein sogenannter Nachweis der Vertretungsbefugnis mitgebracht werden: Darunter fällt etwa eine Erklärung der gemeinsamen Obsorge oder eine Geburtsurkunde des Kindes gemeinsam mit einer Heiratsurkunde der Eltern. Einen Pass braucht jedes Kind, wenn es ins Ausland fährt. Seinen Namen bloß im Pass der Eltern vermerken zu lassen, ist seit 2012 nicht mehr möglich.
5. Was passiert bei einer Änderung des Namens?
Neuer Name, neuer Pass: Wer seinen Namen ändern lässt, muss einen neuen Pass beantragen. Wer heiratet, kann das schon frühzeitig machen: Vier Wochen vor der Hochzeit kann der Pass mit dem neuen Namen beantragt und dann am Hochzeitstag abgeholt werden. Praktisch für Paare, die mit neuem Namen in die Flitterwochen fahren wollen. Wer verreist, sollte überhaupt achtgeben, wann sein Pass abläuft. In einigen Ländern außerhalb der EU muss er noch sechs Monate lang gültig sein, damit man einreisen darf. Anders als bei einer Namensänderung braucht es keinen neuen Pass, wenn man sich seinen akademischen Grad eintragen lassen will. Der kann auch im alten Pass nachgetragen werden. Von dieser österreichischen Titelverliebtheit wird offiziell aber abgeraten: Die heimischen Titel sind im Ausland unbekannt und könnten Verwirrung stiften.