Um ein Übergreifen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf Österreich zu verhindern, muss jedes in der Natur tot aufgefundene Wildschwein den Veterinärbehörden gemeldet werden. Die neue Revision- und Frühwarnverordnung gilt ab Sonntag im gesamten Bundesgebiet, berichteten die neun Landesjagdverbände in einer Aussendung.

Laut "Jagd Österreich" ist jedes verendet aufgefundene Schwarzwild von Jägern und anderen Naturnutzern zu melden. Es wird auch empfohlen, den Behörden Bescheid zu geben, wenn ein krank erscheinendes Tier gesichtet wird.

"Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, gegen die es keinen Impfstoff gibt. Mit der Revisions- und Frühwarnverordnung werden nun schärfere Maßnahmen ergriffen, um ein Überschwappen der Tierseuche aus betroffenen Ländern nach Österreich zu vermeiden", sagte "Jagd Österreich"-Präsident Landesjägermeister Norbert Walter.

Allen gemeldeten Tieren werden Proben entnommen und an die Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Mödling
übermittelt.