Vier Jahre Haft hat ein 36-Jähriger am Mittwoch wegen einer Brandstiftung mit Millionenschaden in einer Linzer Disco ausgefasst. Der Angeklagte bekannte sich zwar schuldig, tischte aber eine völlig andere Version auf als die Staatsanwaltschaft. Sein Geständnis reichte dem Schöffengericht für einen Schuldspruch als Beitragstäter, die Hintergründe der Tat blieben aber im Dunkeln.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 36-Jährige am 4. April mit einem - namentlich bekannten, aber derzeit noch flüchtigen - Komplizen aus Bosnien nach Österreich gefahren sei. Sie hätten den Plan gehabt, die Disco in Linz in Brand zu stecken. Für die Anklage ist es naheliegend, dass es sich um eine "Auftragstat mit Hintermännern am Balkan" handle. Am Abend des 5. April sollen die beiden in den zu diesem Zeitpunkt geschlossenen Tanztempel eingebrochen, auf der Tanzfläche eine brennbare Flüssigkeit verschüttet und zur Explosion gebracht haben. Der Schaden wird mit 1,17 Millionen Euro beziffert.
Selbst schwer verletzt
Der Angeklagte, der serbischer und bosnischer Staatsangehöriger ist und in Serbien bereits einige Jahre im Gefängnis verbracht hat, verletzte sich bei dem Vorfall schwer. Zeugen, die ihm Erste Hilfe leisteten und die Rettung holten, berichteten, dass er trotz seines Zustands ständig aufgeregt auf einem Smartphone herumgetippt und offenbar versucht habe, Nachrichten zu verschicken. Der Beschuldigte behauptete, er habe seine Mutter informieren wollen. Allerdings verwendete er einen verschlüsselten Messenger-Dienst und weigerte sich auch, den Ermittlern den Code zu seinem Handy zu nennen.
Vor Gericht bekannte sich der Mann zwar schuldig, präsentierte aber eine Version, die für den Staatsanwalt "ein besseres Grimm-Märchen" ist: Er sei in Österreich gewesen, um Angehörige zu besuchen. Sein Cousin habe ihn gebeten, ihm "bei etwas zu helfen". Laut seiner Erzählung sei er dann Schmiere gestanden, während sein Verwandter Benzin in der Disco verschüttet hätte. Jener Mann, den die Anklage als Komplizen sieht, sei zwar mit ihm nach Österreich gefahren, habe mit der Sache aber gar nichts zu tun, behauptete er. "Ihnen ist aber schon bewusst, dass wir ihren Cousin suchen und festnehmen werden und Sie sich einer Verleumdung schuldig machen, wenn es nicht stimmt", so der Staatsanwalt. Das nahm der 36-Jährige zustimmend zur Kenntnis.
"Die Hintergründe der Tat ließen sich für den Schöffensenat nicht erschließen", räumte der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung ein. Mehr als Aufpasserdienste könne man dem Angeklagten nicht nachweisen. Dafür gab es vier Jahre Haft. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Es ist somit nicht rechtskräftig. Wer nun wirklich der zweite Tatbeteiligte war, müsse die Staatsanwaltschaft klären, so der Richter, für das Urteil sei das ohnehin nicht relevant.