Seit Herbst ist an Volksschulen "das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist", verboten. In der Praxis waren die Folgen bisher überschaubar, zeigt ein APA-Rundruf: Bis Ende November sind acht Mädchen mit Kopftuch zum Unterricht erschienen, alle Eltern zeigten sich nach einem Gespräch einsichtig. Anzeige gab es daher bisher keine.
Wien, Vorarlberg und Tirol
Die meisten Fälle sind in Wien dokumentiert: Hier wurde laut Bildungsdirektion (früher: Stadtschulrat) seit Beginn des Schuljahrs fünf Mal das Kopftuchverbot verletzt. In allen Fällen konnten die Eltern der Mädchen bei der per Gesetz vorgesehenen Rechtsbelehrung durch die Bildungsdirektion davon überzeugt werden, dass ihre Töchter künftig ohne Verhüllung zur Schule gehen. Aus Vorarlberg wurden zwei Fälle gemeldet, in Tirol war es einer. Auch hier konnten die Eltern zum Einlenken bewegt werden. Eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde, die Strafen bis zu 440 Euro verhängen kann, war deshalb in keinem Fall notwendig. Aus den Bildungsdirektionen der übrigen Bundesländer wurden überhaupt keine Fälle gemeldet.
Im Bildungsministerium hält man die gemeldeten Fallzahlen für "noch nicht belastbar, da wir im Rahmen der Erfahrungen über die Ombudsstelle für Werte und Kulturkonflikte mehr Rückmeldungen zu Fällen erhalten haben". Es sei auch durchaus möglich, dass den Bildungsdirektionen ausschließlich jene Fälle gemeldet wurden, in denen an der Schule selbst nicht sofort eine Lösung gefunden wurde.
Neue Studie
Konkretere Zahlen erhofft man sich im Ressort von Ministerin Iris Rauskala durch eine derzeit laufende Studie des Soziologen und Politikberaters Kenan Güngör, in der u.a. auch Kopftuchtragen ein Thema ist. Einen Zweck hat das Gesetz aus Sicht des Ministeriums jedenfalls schon erfüllt: "Es wird nicht mehr unhinterfragt zur Kenntnis genommen, wenn ein Mädchen im Unterricht ein Kopftuch trägt, sondern darüber gesprochen und gehandelt."
Das Kopftuchverbot gilt seit Beginn des Schuljahrs an den öffentlichen Schulen und an jenen Privatschulen, die Öffentlichkeitsrecht besitzen und damit selbst gesetzlich anerkannte Zeugnisse vergeben dürfen. Diese machen die überwiegende Mehrheit der Privatschulen aus. Die Regelung gilt für Mädchen bis zu jenem Schuljahr, in dem sie zehn Jahre alt werden, und soll laut Gesetz der "sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau" dienen.
"Unverzügliche" Meldung
In der Praxis müssen es Lehrer nun "unverzüglich" der Schulleitung melden, wenn ein Kind mit Kopftuch in die Volksschule kommt. Diese muss noch am selben Tag die Bildungsdirektion informieren, die die Eltern der Schülerinnen innerhalb von vier Tagen zu einer "Rechtsbelehrung" einzuladen hat. Wenn die Eltern trotz zweimaliger Einladung nicht zum Gespräch erscheinen, das Protokoll zur "Rechtsbelehrung" nicht unterschreiben wollen oder nach der Belehrung das Kind erneut mit Kopftuch in den Unterricht kommt, muss die Bildungsdirektion Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. beim Magistrat erstatten. Diese können eine Strafe von bis zu 440 Euro verhängen.
Kritiker sehen das Gesetz als Diskriminierung und warnen davor, dass die Mädchen dadurch in religiöse Privatschulen gezwungen werden könnten. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) sieht durch die Regelung Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt und hat eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angekündigt. Sie soll laut einer IGGÖ-Sprecherin voraussichtlich nächste Woche eingebracht werden.