Ein ehemaliger Schweizer Tennisprofi ist am Dienstag in seiner Heimat vom Vorwurf der Vergewaltigung einer Österreicherin freigesprochen worden. Wegen sexueller Nötigung wurde er vom Gericht allerdings zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht kam zum Schluss, die Frau sei wenigstens teilweise Opfer von alkoholbedingter Gewalt und Brutalität geworden. Sie sei zweifelsohne sexuell angegangen worden, ihr Trauma sei real. Es sei allerdings nicht erwiesen, dass es zu einer Vergewaltigung gekommen ist, deshalb erfolge eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung. Der Ex-Tennisprofi will den Spruch anfechten.
Die Staatsanwältin hatte vier Jahre Gefängnis gefordert. Der 41-Jährige musste sich für Geschehnisse verantworten, die sich im Oktober 2014 in Tallinn in Estland zugetragen haben sollen. Trainer-Delegationen aus Österreich und der Schweiz haben laut Anklageschrift gemeinsam eine ausgiebige Beisltour unternommen. Der Angeklagte landete schließlich mit der Österreicherin in seinem Hotelzimmer. Dort soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein.
Am darauf folgenden Tag sollen sich weder der Schweizer noch die Österreicherin erinnert haben, was sich in jener Nacht zugetragen hat. Der Walliser schrieb der Frau eine SMS, in der er sich für ein Verhalten, "das nichts mit jenem eines Gentlemans" zu tun habe, entschuldigte. Die Österreicherin gab 48 Stunden später an, dass sie sich Stück um Stück wieder an die Geschehnisse der Nacht erinnert habe und sie möglicherweise Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sein. So habe sie starke Schmerzen verspürt und auf ihrem Körper blaue Flecken entdeckt.