Peter Seisenbacher wird das Urteil des Wiener Landesgerichts bekämpfen, das am vergangenen Montag über den Judo-Doppel-Olympiasieger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen fünf Jahre Haft verhängt hat. Wie sein Rechtsvertreter Bernhard Lehofer am Freitag auf APA-Anfrage mitteilte, wurde nach Ablauf der dreitägigen Bedenkzeit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet.
Damit muss sich vermutlich im kommenden Jahr der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Causa auseinandersetzen, die mehr als nur einen Schatten über die glänzende Karriere eines der erfolgreichsten Sportler des Landes gelegt hat. Seisenbacher hatte bei den Olympischen Spielen 1984 in Los Angeles die Goldmedaille erkämpft, vier Jahre später gelang ihm in Seoul die Titelverteidigung. Mehr an Strafe kann der mittlerweile 59-Jährige, der vorerst weiter in U-Haft verbleibt, in der Instanz nicht mehr bekommen. Die Staatsanwaltschaft erklärte sich bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren mit dem erstgerichtlichen Urteil einverstanden und legte keine Strafberufung ein, wie Behördensprecherin Nina Bussek bekanntgab.
Ein Schöffensenat war zu Wochenbeginn nach zweitägiger Verhandlung zum Schluss gekommen, dass Seisenbacher nach seiner aktiven Karriere als Trainer in einem Wiener Judo-Verein zwei unmündige Mädchen missbraucht hat. In einem Fall handelte es sich um eine 13-Jährige, der sich Seisenbacher übergriffig genähert haben soll, der zweite Missbrauch erstreckte sich dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge über mehrere Jahre. Als Seisenbacher die sexuelle Integrität der Betroffenen verletzte, war diese neun Jahre alt. Verurteilt wurde der Ex-Judoka auch, weil er während eines Judo-Sommerlagers eine 16-Jährige bedrängt haben soll. Die 16-Jährige wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge ab. Dieser Vorgang wurde vom Erstgericht als Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses qualifiziert.