Ein 18- und ein 19-Jähriger, die 304 Schülerausweise gefälscht haben, sind am Mittwoch im Landesgericht Linz rechtskräftig zu unbedingten Geldstrafen verurteilt worden, der jüngere fasste 180, der ältere 240 Tagsätze zu je vier Euro aus. Die beiden waren geständig und nahmen das Urteil an, auch die Staatsanwältin gab einen Rechtsmittelverzicht ab.
Die beiden hatten von Frühjahr 2017 bis Sommer 2019 in Linz und Umgebung für zehn bis 50 Euro - je nach Alter und mit Mengenrabatten - Schülerausweise gefälscht. Einer der beiden ehemaligen Musterschüler und nunmehrigen Zivildiener trat als Verkäufer auf, der andere stellte die Ausweise auf einem speziellen Drucker her. Dieser wurde extra dafür angeschafft.
Gutes Geschäft
Das lukrative Geschäft - laut Richter Walter Eichinger müssten die Burschen mehr als 9.000 Euro eingenommen haben - flog auf, als bei einer Polizeikontrolle ein falscher Ausweis auffiel. Drucker, Patronen, Blankoscheckkarten, Computer, drei gefälschte Arztbestätigungen - "Experimente" - und 150 Ausweise - "Fehldrucke und welche, wo ich ausprobiert habe" - sowie 2.400 Euro wurden bei einem, vier gefälschte Schülerausweise - "die sind nicht abgeholt worden" - und 2.300 Euro beim anderen bei Hausdurchsuchungen sichergestellt.
Beide Angeklagte legten ein Geständnis ab, ihre Verteidiger ersuchten um ein angemessenes Urteil. "Wir haben nicht nachgedacht, so was wird nicht wieder vorkommen", sagte der 19-Jährige. "Ich will mir meine Zukunft nicht verbauen", der 18-Jährige. Das Geschäft mit den Ausweisen, bei denen das Alter auf 16 bzw. 18 Jahre hinaufgesetzt wurde, habe sich entwickelt, am Anfang hätten sie für Freunde gefälscht, die länger und in bestimme Lokale fortgehen wollten. Daran, dass sie mit den Ausweisen den Jugendlichen auch Alkoholkonsum und Zigarettenkauf ermöglicht hätten, hätten sie nicht gedacht, sagten beide aus. Genau diese Verbote hätten aber Sinn, betonte der Richter. Er nahm beide Angeklagte hart ins Gebet und zeigte ihnen ihre Verfehlungen und deren Folgen auf.
Unbescholtenheit
Die konfiszierten Sachen, auch das Bargeld, erklärte der Richter für verfallen. Als mildernd wertete er die Unbescholtenheit sowie die Geständnisse, als erschwerend beim Älteren das Zusammentreffen mehrerer Taten - er hatte auch noch drei Arztbestätigungen gefälscht - und beim Jüngeren, dass er der Initiator gewesen sei. Bei einem Strafrahmen von einem bzw. zwei Jahren Freiheitsstrafe wurde es aber doch eine Geldstrafe. "Mit dem Mittelweg, den ich heute gefunden habe, verbaue ich Ihnen nicht Ihre Zukunft, aber ich mag es nicht, diese Dinge zu bagatellisieren", erklärte Richter Walter Eichinger. Er betonte, dass die Strafen zu niedrig seien, um im Leumundszeugnis aufzuscheinen, einem Studium oder Berufsantritt also nicht im Wege stünden. Eine gänzlich bedingte Freiheitsstrafe hatte er aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht in Erwägung gezogen, um die Taten nicht herabzuspielen. Die Geldstrafe sei mit dem zwei-bis dreifachen Monatslohn der beiden Zivildiener eine spürbare Sanktion.