Am Wort waren mehrere Zeugen. Ein Ex-Zellengenosse behauptete, der Mann habe ihm die Tat gestanden. Ein Freund des Angeklagten und eines weiteren Tatbeteiligten entlastete den Beschuldigten hingegen. Ein Urteil ist am 16. Jänner geplant.
Opfer des Raubes am 19. Juni 2018 waren ein Krypto-Trader und seine Lebensgefährtin samt ihrer neun Monate alten Tochter. Die Eltern wurden gefesselt und immer wieder bedroht. Die Räuber verlangten die Zugangscodes zu diversen Online-Börsen und transferierten 133.000 Euro Kryptogeld von dort weg. Zudem erbeuteten sie Wertgegenstände um rund 7.500 Euro. Die fünf Ausführenden wurden bereits rechtskräftig schuldig gesprochen und zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt.
Bei Krypto-Investments 15.000 Euro verloren
Hintergrund der Tat ist offenbar, dass ein Freund des Angeklagten bei Krypto-Investments 15.000 Euro verloren und das dem Trader zugeschrieben habe. Dieser Freund hat an der Home-Invasion teilgenommen und sitzt seine Strafe derzeit ab. Dem nun Angeklagten legt die Staatsanwaltschaft zur Last, den Chef der ausführenden Gruppe mit der Tat beauftragt und die Planung übernommen zu haben. Der Beschuldigte gab die Rekrutierung zu. Es sei aber nur darum gegangen, die 15.000 Euro einzutreiben. Er habe maximal damit gerechnet, "dass dort die Fäuste fliegen", sagte seine Verteidigerin.
Am Dienstag wurde zunächst ein ehemaliger Zellengenosse des Angeklagten einvernommen. Er behauptete, dass der 26-Jährige ihm die Planung der Tat gestanden habe. Zunächst habe man lediglich 15.000 Euro "Schulden" eintreiben wollen - "gewaltfrei, nur mit Fesseln". Dann habe man sich aber entschlossen, mehr zu nehmen. Eigentlich hätte der Angeklagte auch bei dem Coup mitmachen sollen, so der Zeuge, er habe letztlich aber "aus Angst vor Schlägen" zurückgezogen. Der 26-Jährige habe laut seinem ehemaligen Zellengenossen auch gewusst, "dass Kind und Frau (des Traders, Anm.) im Haus sein würden". Er hätte das den Ausführenden aber nicht gesagt, damit diese nicht abspringen.
Der Mann mit längerer Gefängnis-Erfahrung räumte aber auch freimütig ein, warum er diese Aussage mache: Er wollte, dass der gut situierte Angeklagte seiner Freundin einen Anwalt bezahlt, dieser habe das aber nicht getan. Zudem hielt der Verteidiger dem Zeugen vor, dass seine Behauptungen praktisch ident mit dem Haftbeschluss seien und dieser in der Zelle der beiden Männer gelegen sei.
Angeklagten mit hineingezogen
Ein anderer Zeuge, der sowohl mit dem Angeklagten als auch mit dessen Freund - jenem mit den 15.000 Euro Verlust - seit langem bekannt ist, schilderte das Zustandekommen des Tatplans hingegen anders: Der Angeklagte habe seinem Freund den Chef der Ausführenden vorgestellt und dann nichts mehr mit der Sache zu tun gehabt hat. Weil die Situation so eskaliert sei, sei der Freund sauer gewesen und habe den Angeklagten vor den Ermittlungsbehörden mit hineingezogen, meinte er sinngemäß.
Am Nachmittag sollten weitere Zeugen gehört werden. Ein Urteil ist am 16. Jänner geplant. Dem Angeklagten, für den die Unschuldsvermutung gilt, drohen im Fall einer Verurteilung als Bestimmungstäter zehn bis 20 Jahre Haft wegen erpresserischer Entführung, schwerer Erpressung und schweren Raubes.