Essen und Trinken ist in einer österreichweiten Drogeriekette für die Angestellten verboten. Die Rede ist von Wasser und nicht etwa Alkohol. Das Trinken sei laut Betriebsordnung nur in den Pausen erlaubt, berichtet der ORF online. "In der Betriebsordnung steht, dass das Trinken nur in den Pausen erlaubt ist. Trinken ist aber dringend notwendig, und deshalb ist das ganz klar sittenwidrig“, wird Jutta Brandhuber, die Geschäftsführerin der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Kärnten in dem Bericht zitiert.

"Menschenunwürdig"

„Die gestern in Kärnten bekannt gewordenen Passagen einer Betriebsordnung in einem Drogeriemarkt kann man nur unter die Kategorie menschenunwürdig fassen“, meint auch die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Barbara Teiber. Der GPA-djp liege eine Betriebsordnung vor, die es den Beschäftigten untersage, während der Arbeitszeit zu trinken. Auch das Kauen von Kaugummis wird untersagt. Ebenso würden die Beschäftigten dazu aufgefordert, Arztbesuche grundsätzlich in die Freizeit zu verlegen.

„Diese Bestimmungen sind eindeutig sittenwidrig und wir werden an die Geschäftsführung des Unternehmens herantreten und sie auffordern, diese Betriebsordnung, die Teil des Arbeitsvertrages ist, zurück zu nehmen", so Treiber. Der Fall zeige einmal mehr auf, wie wichtig Betriebsräte heute in Unternehmen sind, die solche Betriebsordnungen bzw. Dienstverträge erst gar nicht zulassen würden.

Die Gewerkschaft hat bereits mit der Geschäftsführung Kontakt aufgenommen. "Uns wurde zugesagt, dass die Betriebsordnung sofort geändert wird", sagte Teiber zur APA.