Eine muslimische Rechtspraktikantin, die im Gerichtsjahr am Bezirksgericht Freistadt und am Landesgericht Linz ihr Kopftuchnicht ablegen wollte, durfte nicht auf die Richterbank. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) entschied per Weisung, dass die junge Frau nicht als Vertreterin von Staat und Justiz auftreten könne, wenn sie das Kopftuch trägt, bestätigte das OLG einen Bericht der "Kronen Zeitung".

Aus religiösen Gründen aber auch als Ausdruck ihrer Persönlichkeit habe die türkischstämmige Magistra ein Abnehmen des Tuches verweigert, hieß es weiters in der Zeitung am Dienstag. Daher durfte sie auf Anordnung des OLG bei Prozessen nicht vorne beim Richter, sondern nur im Saal unter den Zuschauern sitzen. Die Präsidentin des Linzer Oberlandesgerichts (OLG) Katharina Lehmayer meinte dazu, "es handelt sich um ein heikles Thema, das nach wie vor vom Gesetzgeber ungeklärt ist."