Die Rechte von Ehepaaren, die zur Erfüllung ihres Kinderwunsches eine Leihmutter einsetzen, haben durch die Entscheidung eines Tiroler Bezirksgerichts eine Stärkung erfahren. Das Gericht erkannte die rechtliche Elternschaft eines Paares an, das sich seinen Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutter in der Ukraine erfüllt hatte, berichtete die Tageszeitung "Die Presse".
Die Tiroler Eltern waren - da in Österreich das Verbot der Leihmutterschaft gilt - in die Ukraine gereist, wo verheiratete Paare auf eine Dritte zurückgreifen können. Das Baby wurde dann nach der Geburt - gemäß ukrainischen Rechts - als Kind des Ehepaares im Geburtenregister eingetragen.
Beim Bezirksgericht konnten die Eltern nunmehr laut dem Bericht die Anerkennung der ausländischen Entscheidung über die Abstammung durch das Pflegschaftsgericht erreichen. Laut Gericht darf die Entscheidung in Österreich nur "dann nicht anerkannt werden, wenn sie im Ergebnis dem Kindeswohl oder anderen Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung (Ordre public) offensichtlich widerspricht". Zu diesen Grundwerten würden die persönliche Freiheit, die Gleichberechtigung, die Freiheit der Eheschließung oder die Einehe zählen. Nicht jedoch das Fortpflanzungsmedizingesetz mit dem Verbot der Leihmutterschaft, das auch nicht verfassungsrechtlich geboten sei.
Zudem sei das allgemeine Interesse an der Verhinderung von Leihmutterschaften gegenüber den Interessen des Kindes nachrangig. Das Ergebnis der Anerkennungsentscheidung widerspreche weder dem Kindeswohl noch den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung, hieß es in der rechtskräftigen Entscheidung, das die Wunscheltern zu rechtlichen Eltern auch in Österreich machte.
Kritik aus Österreich
Kritik an der Entscheidung kam indes vom der Verein "aktion leben Österreich". Dieser sieht eine Aushebelung des österreichischen Verbots der Leihmutterschaft und forderte, das Verbot in den Verfassungsrang zu heben - denn dann wäre auch das Urteil des Bezirksgerichts nicht möglich gewesen. Reproduktionskliniken in Ländern mit niedrigen Schutzbestimmungen würden mit dem Argument werben, dass sie Schlupflöcher kennen und zu nützen wissen. Es müsse deshalb auch juristisch klar gemacht werden, dass Leihmutterschaft nicht erwünscht ist, denn: "In Österreich ist Leihmutterschaft nur indirekt verboten. Das ist zu wenig. Leihmutterschaft ist eine zutiefst menschenunwürdige Technik. Viele Details entsprechen dem Handel mit Kindern. Das widerspricht den Kinderrechten," erklärte "aktion leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler. Leihmutterschaft sei eine "moderne Form des Kinderhandels".