Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner unmündigen Stieftochter ist ein Vorarlberger am Montag am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte zeigte sich geständig, sich an dem Mädchen vergangen zu haben. Er wurde wegen Fluchtgefahr unmittelbar nach der Urteilsverkündung in Haft genommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichteten Vorarlberger Medien.
Der Feststellung des Gerichts zufolge begannen die Übergriffe im Jahr 1987, als die Stieftochter acht Jahre alt war. In den darauffolgenden sechs Jahren soll der Mann wöchentlich zumindest ein Mal Geschlechtsverkehr mit der Heranwachsenden gehabt und auch andere sexuelle Handlungen an ihr vollzogen haben. Die Missbräuche hätten erst aufgehört, als sie 16 oder 17 Jahre alt gewesen sei, gab die Frau an.
Schwere Traumatisierung
Laut psychiatrischem Gutachten erlitt die Frau durch den massiven sexuellen Missbrauch eine schwere Traumatisierung, berichtete die "Neue Vorarlberger Tageszeitung". Aus diesem Grund waren die Taten nicht verjährt, und der Strafrahmen erhöhte sich auf fünf bis 15 Jahre Haft. Richter Martin Mitteregger sprach von hochgerechnet rund 400 Missbrauchshandlungen. Es grenze an ein Wunder, dass die Frau trotz ihrer Traumatisierung einigermaßen normal leben könne.
Der Angeklagte gab die Übergriffe zu, bestritt aber die Häufigkeit und den langen Tatzeitraum. Er wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, Unzucht mit Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem hat er ein Teilschmerzengeld in Höhe von 20.000 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Angeklagten erbaten drei Tage Bedenkzeit.
Der Angeklagte war auf freiem Fuß zur Verhandlung erschienen. Er wurde nach dem Ende der Verhandlung verhaftet.