Die Witwe eines getöteten Promi-Skihüttenwirtes im Pongau muss sich ab heute, Montag, in einem dreitägigen Prozess am Landesgericht Salzburg wegen des Vorwurfs des Mordes verantworten. Die 30-Jährige soll am 3. März 2019 ihrem 57-jährigen Mann mit einem Küchenmesser einen Stich in den Oberkörper versetzt haben. Er verblutete. Der Verteidiger spricht von einem tragischen Unfall.
Zu dem Vorfall kam es bei einem nächtlichen Streit des Paares in der Küche eines Betriebs des prominenten Gastronomen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Tatvorsatz der Ehefrau aus. Die Behörde verwies in ihrer Anklage auf die Stichführung und die dadurch verursachte Verletzung. Die Spurenlage sei mit einer Unfallversion nicht vereinbar, hieß es. Die Klingenlänge des Küchenmessers betrug zwölf Zentimeter.
Laut Verteidiger Kurt Jelinek habe die Frau das Messer in der Hand gehalten, als ihr Mann sie zu ihm herangezogen habe. Sie habe nicht gemerkt, dass er mit dem Messer verletzt worden sei. "Die Verletzung befindet sich unter der Achsel, eine atypische Stelle für eine Gewalttat", untermauerte der Rechtsanwalt die Unfallversion. Wenn jemand einer Person etwas Böses antun wolle, würde er ihr nicht an dieser Stelle eine Stichverletzung zufügen, argumentierte der Verteidiger. Bei ihrer ersten Einvernahme hatte die Frau allerdings noch angegeben, der Mann habe sich die Verletzung im Streit selbst zugefügt.
Alkoholisiert und unter Drogen
Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge stand der Wirt zum Zeitpunkt des Todes unter erheblichem Alkoholeinfluss und hatte Kokain im Blut. Die Ehefrau, eine gebürtige Osteuropäerin, war dem Gutachten zufolge zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Sie hatte 2,4 Promille Alkohol im Blut.
Der Geschworenenprozess unter Vorsitz von Richter Helmuth Marco Torpier ist auch noch am Dienstag und Mittwoch anberaumt. Vermutlich erfolgt am Mittwoch das Urteil.