Im fortgesetzten Geschworenenprozess gegen zwei Pinzgauer wegen der Tötung einer 20-jährigen Verkäuferin am 20. Oktober 2018 in Zell am See ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg ein Urteil gesprochen worden. Der 18-jährige Erstangeklagte wurde wegen Mordes zu zehn Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der 19-jährige Zweitangeklagte erhielt wegen Beitrag zum Mord zwölf Jahre unbedingte Haft.
"Die Urteile sind nicht rechtskräftig", teilte Gerichtssprecher Peter Egger am Abend der APA mit. Das Schwurgericht gab zudem dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung der bisher unbescholtenen Burschen in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher statt. Der geständige Erstangeklagte wurde auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt, aber von dem Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen. Der nicht geständige Zweitangeklagte wurde ebenfalls wegen Vergehen nach dem Waffengesetz und auch wegen versuchter Bestimmung zu einem Raubmord schuldig gesprochen. Der Strafrahmen reichte von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.
Die Geschworenen habe die Frage, ob der Zweitangeklagte den Erstangeklagten zum Mord bestimmt hat, mit 4:4 Stimmen verneint. Bei Stimmengleichheit wird zugunsten des Angeklagten entschieden. Hinsichtlich der Verurteilung des Erstangeklagten haben weder Staatsanwalt Marcus Neher noch Verteidiger Michael Ringl eine Erklärung abgegeben.
Was den Zweitangeklagten betrifft, so hat sein Verteidiger, Rechtsanwalt Robert Morianz, Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angekündigt. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Gericht sprach der Mutter des Opfers 36.000 Euro Teilschmerzensgeld zu, dem Vater 40.000 Euro. Die Angehörigen wurden von Opferanwalt Stefan Rieder vertreten.
Laut Anklage hat der Erstangeklagte vier Schüsse aus einer adaptierten Schreckschusspistole aus unmittelbarer Nähe auf die Verkäuferin vor ihrer Wohnungstüre im Stiegenhaus des Mehrparteienhauses in Zell am See abgefeuert. Drei Projektile trafen die 20-Jährige im Oberkörper, sie verblutete. Der Zweitangeklagte soll als Komplize das Fluchtauto gelenkt und während der Tat auf einem rund 800 Meter entfernten Parkplatz auf seinen Freund gewartet haben.
Bestimmung zum Mord
Staatsanwalt Neher hat während des Prozesses die Anklage gegen den Zweitangeklagten von Beitrag zum Mord auf Bestimmung zum Mord abgeändert. Er begründete die Modifikation damit, dass die Angaben des Erstangeklagten durchaus glaubhaft seien, wonach ihn der Zweitangeklagte zu der Tat nötigte, indem er mit einer Pistole gedroht habe, ihn und seine Familie umzubringen, falls er die Verkäuferin nicht erschießen würde.
Der Zweitangeklagte besitze die Fähigkeit, andere zu manipulieren und auszunutzen, verwies der Staatsanwalt auf das neuropsychiatrische Gutachten der Gerichtssachverständigen Gabriele Wörgötter. "Er ist der Deckel auf dem Topf des Erstangeklagten", veranschaulichte Marcus Neher. Die Sachverständige stellte bei den zwei Beschuldigten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung fest und attestierte eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose, deshalb müssten sie therapiert werden.
Der Erstangeklagte hatte in dem Prozess geschildert, dass er "sauer" auf die Verkäuferin gewesen sei. Er sei von der 20-Jährigen in einem Drogenverfahren zu Unrecht belastet worden, wonach er 50 Gramm Marihuana von ihr gekauft hätte. Angesprochen auf die vier Schüsse auf die Frau antwortete er: "Ich habe einfach abgedrückt, ich habe nicht klar denken können." Zuvor habe er Kokain konsumiert. Sein Verteidiger Michael Ringl erklärte, sein Mandant habe die Tat gestanden und zur Wahrheitsfindung und Aufklärung des Falles beigetragen.
In seinen Schlussworten beteuerte der Zweitangeklagte erneut seine Unschuld. "Der da hinten lügt, weil es wurscht ist", sagte er in Richtung des Erstangeklagten und brach in Tränen aus. "Ich habe von Anfang an die Wahrheit gesagt, da geht es um mein Leben", wies er "Spekulationen" um seine Tatbeteiligung zurück. "Sag bitte die Wahrheit", flehte er seinen ehemaligen Freund an.
Der Verteidiger des Zweitangeklagten gab zu bedenken, dass sein Mandant kein Motiv für einen Mord habe. Es gebe viele Personen aus dem Drogenmilieu, die Interesse daran gehabt hätten, die Verkäuferin zum Schweigen zu bringen. "Der wahre Auftragskiller läuft noch draußen herum", meinte Robert Morianz. Er fand auch einen Grund dafür, warum der Zweitangeklagte von seinem ehemaligen Freund als Mittäter belastet werde . Der Erstangeklagte habe sich vom Zweitangeklagten verraten gefühlt, weil dieser vor der Polizei im Dezember 2018 ausgesagt habe, der Erstangeklagte habe ihm gegenüber die Tat gestanden.
Vergehen nach dem Waffengesetz
Die beiden Angeklagten wurden auch wegen Vergehen nach dem Waffengesetz angeklagt. Sie sollen zwei Schreckschusspistolen zu funktionstauglichen Faustfeuerwaffen umgebaut, abwechselnd verwahrt, transportiert und in ihrer Bekleidung außerhalb ihres Wohnraumes getragen haben. Zudem sollen sie jeweils einen verbotenen Schlagring besessen haben.
Ein weiterer Vorwurf betraf den Erstangeklagten. Dieser habe am 28. Jänner 2019 in der Justizanstalt Salzburg einen Mithäftling gefährlich bedroht. Der Zweitangeklagte wurde zudem wegen versuchter Bestimmung zum Raubmord an einem privaten Autoverkäufer beschuldigt. Er soll versucht haben, den Erstangeklagten dazu zu bestimmen, den am Beifahrersitz befindlichen Verkäufer eines Mercedes während einer Probefahrt am 6. Dezember 2018 in Tirol von der Rückbank aus mit einer dünnen Schnur, einer sogenannten Garrotte, zu erwürgen, während er selbst den Wagen lenkte. Der Erstangeklagte sei der Aufforderung seines Freundes aber nicht nachgekommen. Die Burschen hatten laut Anklage zuvor darüber nachgedacht, wie sie zu teuren Autos kommen könnten, obwohl sie das nötige Geld nicht zur Verfügung gehabt hätten.